Basics für Erstsemester
- 1. so früh wie möglich einen Semestersprecher wählen/festlegen
- 2. so früh wie möglich einen Kopiemaster festlegen
- 3. eine Namens- und Telefonliste vom Semester erstellen
- 4. etwas Geld einsammeln für laufende Kopien usw. (2-5 Euro pro Person)
- 5. schnellstmöglich den Account im Rechenzentrum aktivieren, damit man sich auch in die Mailinglisten (siehe 6.) eintragen kann (für die Aktivierung des Accounts liegt ein Infoblatt dem Zulassungsbescheid bei)
- 6. in die Mailinglisten (das sind E-mail-Verteiler) eintragen:
Die Veranstaltungsnummern des jeweiligen Faches findet ihr im LSF. Sie befindet sich unterhalb des Veranstaltungstitels. Das Einschreiben in einer Fächerliste funktioniert wir folgt:
(1) Ihr schreibt eine E-Mail an die Adresse:
VERANSTALTUNGSNUMMER-request@htwg-konstanz.de
In der ersten Zeile der Mail muss das Wort: subscribe stehen.
(2) Ihr erhaltet eine Mail, in der ihr aufgefordert werdet, die Einschreibung zu bestätigen. Die Bestätigung kann dann durch Aufruf des enthaltenen Hyperlinks oder durch beantworten der E-Mail durchgeführt werden. Wichtig: die e-mail MUSS von der htwg-e-mail-Adresse aus geschrieben werden, sonst kann man nicht in die Liste aufgenommen werden.
Die Listen dienen dann im weiteren Verlauf des Semesters als Kommunikationsmittel zwischen ProfessorIn/Studierenden und/oder Studierenden/Studierenden. Die Mailinglisten werden am Ende jedes Semesters gelöscht. Man muss sich jedes Semester erneut in die Lehrveranstaltungen und die Liste für Semesterspezifische Informationen eintragen!
Assessmentsemester - Was heißt das eigentlich?
Das erste Studiensemester ist ein Assessmentsemester. Neben den Fachgrundlagen soll es die Lern- und Arbeitstechniken für ein erfolgreiches Studium vermitteln. Die Studierfähigkeit wird gefördert und überprüft. Das Assessmentsemester soll den Studierenden ermöglichen, zu erkennen, ob der Studiengang für sie geeignet ist.
Die Modulteilprüfungen, die als Klausuren oder mündliche Prüfungen zu erbringen sind, werden in der Regel während des Prüfungszeitraumes im Anschluss an die Vorlesungszeit des jeweiligen Studiensemesters erbracht. Bei Blockveranstaltungen sind Ausnahmen möglich. Für das Assessmentsemester ist ein zweiter Prüfungszeitraum am Ende der vorlesungsfreien Zeit bzw. zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters vorgesehen. Alle Prüfungen im ersten Semester müssen geschrieben werden, ein Rücktritt ist nur aus Gründen möglich, die der Studierende nicht zu vertreten hat. Bitte sprechen Sie mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Steibler, wenn Sie aus schwerwiegenden Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können!



