Bachelor

 

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Bachelorarbeit


Allgemeine Informationen

§30 der SPO ASB, Allg. Teil


Anmeldung zur Bachelorarbeit

Das Thema wird von dem jeweiligen Betreuer oder der Betreuerin der Bachelorarbeit ausgegeben und von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses AS aktenkundig gemacht. Der/die Erstbetreuer/in muss eine hauptamtliche Lehrkraft der HTWG Konstanz sein, die/der Zweitbetreuer/in kann eine Person außerhalb der Hochschule sein, die über ein dem angestrebten Studienabschluss entsprechenden Hochschulabschluss verfügt. Die Anmeldung der Arbeit erfolgt anhand eines Anmeldeformulars (download hier), das bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses persönlich oder per Post oder Fax eingereicht wird. Anhand des Anmeldebogens werden das Arbeitsthema bzw. der vorläufige Titel der Bachelorarbeit, das Anmelde- und Abgabedatum sowie die Kontaktdaten des Studierenden und der betreuenden Personen festgehalten. Es ist hierbei darauf zu achten, dass eventuelle Adressänderungen zeitnah mitgeteilt werden. Über das festgelegte Abgabedatum werden die Studierenden rechtzeitig durch die Prüfungsausschussvorsitzende AS informiert. Für die Anmeldung der Bachelorarbeiten gibt es keine vorgegebenen Fristen. Anmeldungen können laufend eingereicht werden, sofern die im §30 der SPO, Allgemeiner Teil genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist während der gesamten Bearbeitungszeit eine Immatrikulation an der HTWG erforderlich. Dies ist auch bei Verlängerung der Bearbeitungszeit zu beachten. 
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bachelorarbeit mit Beginn der Bearbeitung zeitnah anmelden.
Eine Zeugnisausstellung ist vor dem offiziellen Abgabetermin nicht möglich.
Melden Sie Ihre Bachelorarbeit erst kurz vor der Fertigstellung an, hat das zur Folge, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Anmeldung drei Monate warten müssen, bis Ihnen ein Zeugnis ausgestellt wird.


Bearbeitungszeit und Verlängerung

Die Bearbeitungszeit beträgt ab Anmeldedatum 3 Monate. Sie kann in begründeten Fällen nach Rücksprache mit den BetreuerInnen und (formloser) Antragsstellung bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses um einen Monat verlängert werden.


Abgabe der Bachelorarbeit

Der Umfang der Bachelorarbeit soll ca. 45 Seiten betragen. Diese Seitenangabe gilt als Orientierung, soll aber nicht nennenswert über oder unterschritten werden. Von der Arbeit sind drei Exemplare (jeweils 1 Exemplar bei den GutachterInnen, 1 Exemplar im Sekretariat AS für den Prüfungsausschuss AS) einzureichen. Die Arbeit kann auch per Post zugeschickt werden. Es gilt dann der Poststempel als Abgabedatum. Das Abgabedatum ist vom Sekretariat AS sofort zu dokumentieren.


Bewertung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit wird in der Regel von den beiden BetreuerInnen bewertet. Um die Gesamtnote der Abschlussarbeit ermitteln zu können, müssen der Prüfungsausschussvorsitzenden AS die Gutachten über die Arbeit vorliegen. Die BetreuerInnen können die Gutachten individuell erstellen oder ein gemeinsames Gutachten verfassen. Für die Gutachten ist seitens des Studiengangs keine einheitliche Form vorgegeben. Die Noten der GutachterInnen werden gleichgewichtet gemittelt, ggf. wird die zweite Stelle hinter dem Komma ungerundet gestrichen.

Leitfaden für externe BetreuerInnen.


Ausstellung des Abschlusszeugnisses

Das Abschlusszeugnis kann ausgestellt werden, sobald alle Modulteilprüfungen bis einschließlich des 7. Semesters erbracht sind sowie die Bachelorarbeit eingereicht und bewertet worden ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird das Abschlusszeugnis von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses AS beim Zentralen Prüfungsamt beantragt. Das Zentrale Prüfungsamt stellt das Zeugnis samt Bachelorurkunde aus. Auf dem Bachelorzeugnis wird das Studienende mit dem Abgabedatum der Bachelorarbeit dokumentiert. Das Zeugnis wird vom Präsidenten der HTWG, dem Dekan der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie von der Prüfungsausschussvorsitzenden AS unterschrieben. Urkunde und Zeugnis liegen dann zur Abholung beim Studierendensekretariat zur Abholung bereit. Auf Wunsch kann das Zeugnis auch zugeschickt werden. In diesem Fall ist ein ausreichend frankierter Umschlag im Studierendensekretariat zu hinterlegen. Die Ausstellung des Zeugnisses nimmt ab Antragsstellung ca. 8 bis 10 Tage in Anspruch. In der vorlesungsfreien Zeit sind Dienstreise und urlaubsbedingte Abwesenheiten zu berücksichtigen.


Eidesstattliche Erklärung

An das Ende jeder Bachelorarbeit ist eine eidesstattliche Erklärung zu setzen. In dieser Erklärung versichern Sie, dass Sie keine Textstellen aus anderen Arbeiten  kopiert und alle verwendeten Quellen kenntlich gemacht haben. (Download hier)