Fakultäten

 

Elektrotechnik und Informationstechnik

Anerkennung

Das praktische Studiensemester wird anerkannt, wenn auf dem Laufzettel

  • die Teilnahme an den beiden ergänzenden Lehrveranstaltungen testiert,
  • die nötige Anzahl von Präsenztagen nachgewiesen,
  • das Informationsblatt abgegeben und
  • die Dokumentation vom betreuenden HTWG-Professor positiv begutachtet wurde.