Anerkennung
Das praktische Studiensemester wird anerkannt, wenn auf dem Laufzettel
- die Teilnahme an den beiden ergänzenden Lehrveranstaltungen testiert,
- die nötige Anzahl von Präsenztagen nachgewiesen,
- das Informationsblatt abgegeben und
- die Dokumentation vom betreuenden HTWG-Professor positiv begutachtet wurde.

