Master

 

Wirtschaftsingenieurwesen

Anmeldetool und aktueller Wahlpflichtkatalog

Anmeldung Wahlpflichfächer MWI

Bevor Sie dem Link zum Anmeldetool folgen, beachten Sie bitte folgende Spielregeln:

  • Die Anmeldung zu einem Wahlpflichtfach ist verbindlich! (Deshalb ist es unerwünscht, auf Verdach so viele Fächer wie möglich zu belegen...)
  • Die Anmeldung im Wahlpflichttool ist nicht gekoppelt an die Prüfungsanmeldung, diese erfolgt direkt beim Prüfungsamt (Sie werden von diesem wie üblich per Mail informiert)
  • Da seit Nutzung des Tools ein inflationärer Umgang mit An- und Abmeldungen stetig zunimmt und damit sowohl Verwaltungsaufwand als auch Verwirrung und Unzufriedenheit auf Dozentenseite steigt, wird momentan über eine Anmeldebeschränkung nachgedacht.
  • Untenstehender Link ist ausschließlich für MWI-Studierende zu nutzen! Studierende anderer Studienrichtungen wenden sich bitte direkt an die jeweiligen DozentInnen bzw. nutzen die Anmeldeseite ihres Studienganges. Studiengangsfremde Anmeldungen werden gelöscht.
  • Ebenso nutzen MWI-Studierende ausschließlich diesen Link zur Anmeldung im Anmeldetool!
  • Das Tool wird gegebenenfalls aus organisatorischen Gründen auch für Platzvergaben bei Pflichtfächern genutzt! Sie bekommen in diesen Fällen aber eine Mail mit der Anmeldeaufforderung!

Link zu Anmeldung und Übersicht des aktuellen Wahlpflichtkatalogs: http://www.wpf.ma.htwg-konstanz.de/?id=4

 

Anerkennungen, Rücktritte, Leistungsanrechnungen bei Wahlpflichtfächern

  • Fächer, die explizit als Wahlpflichtfächer von MWI angeboten werden und als Wahlpflichtfächer bei der Prüfungsanmeldung angemeldet werden und nicht bei anderen Studiengängen im Rahmen deren SPO besucht werden, müssen bei Bestehen ins Wahlpflichmodul aufgenommen werden und fließen in die Berechnung der Note ein. Sie können NICHT aufgrund schlechter Noten etc. in Zusatzfächer umgewandelt und aus dem Wahlpflichtbereich entfernt werden.
  • Fächer, die bei anderen Studiengängen im Rahmen deren SPO als Wahlpflichtfächer besucht werden und als Wahlpflichtfächer bei der Prüfungsanmeldung angemeldet werden, können im Falle des Bestehens der Leistung hingegen im Nachhinein als Zusatzfächer behandelt werden und müssen damit nicht in den Wahlpflichtbereich aufgenommen werden. (Absatz 12 der MWI-SPO fordert einen Antrag auf Anrechnung der Leistung beim Prüfungsausschussvorsitzenden, wenn die Leistung aus einem anderen Masterstudiengang stammt und in den Wahlpflichtbereich aufgenommen werden soll. Wird der Antrag nicht gestellt oder lehnt der Prüfungsausschussvorsitzende ab, kann das bestandene Fach nicht in den Wahlpflichtbereich MWI aufgenommen werden. Es kann aber als Zusatzfach verbucht werden.)
  • Bei Rücktritt vor der ersten Prüfung ist keines der Wahlpflichtfächer terminiert, eine Wiederholung ist nicht vorgesehen, das Fach bleibt im Notenspiegel mit einem Rücktritt verbucht, das führt jedoch zu keinen weiteren Konsequenzen.
  • Bei Antritt der Prüfung tritt auch die Terminierung in Kraft. Das heißt bei Nichtbestehen muss wiederholt werden. Eine absolvierte und nicht bestandene Prüfung im Wahlpflichtbereich (egal ob MWI-Fach oder aus anderem Studiengang) wird zur Pflichtprüfung und kann im Extremfall zum Verlust des Prüfungsanspruchs führen.