Richtlinien
„Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie soll zeigen, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fachgebiet des gewählten Studiengangs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden kann“. ( § 30 Abs. 1 StPO )
Bearbeitungszeit
Drei Monate ( § 30 Abs. 5 StPO )
Verlängerung
Höchstens einen Monat ( § 30 Abs. 5 StPO ) durch formlosen Antrag an den/die Betreuer/in an der HTWG
Fristen
Früheste Anmeldung, wenn alle Modulteilprüfungen der Semester eins bis fünf bestanden sind ( § 30 Abs. 1 StPO )
Abgabe
Abzugeben sind zwei Exemplare (bei Sperrvermerk eines) im Sekretariat Studiengänge BWL an der HTWG
Eidesstattliche Erklärung
In der Arbeit ist schriftliche zu versichern und zu unterschreiben, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen benutzt wurden ( § 30 Abs. 6 StPO )
Bachelorzeugnis
Wird vom Zentralen Prüfungsamt ausgestellt und vom Studierendensekretariat ausgegeben oder verschickt
Abschlussfeier der Konstanzer BWL
Findet jedes Jahr im Juni statt. Eingeladen werden die Absolventinnen und Absolventen, die zwischen dem 01. April des Vorjahres und dem 30. März ihre Bachelorarbeit abgegeben haben (siehe unter Preise)

