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Studienkolleg Konstanz (vormals ASK)

Beglaubigung der Bewerbungsunterlagen

Wer kann amtlich beglaubigen?

Sie brauchen für Ihre Bewerbung unbedingt richtig beglaubigte Kopien der originalen Zeugnisunterlagen.

  1. Amtliche Beglaubigungen von Kopien können in Deutschland vorgenommen werden
       *von einem Notar oder
       *durch jede öffentliche Stelle, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich         *ermächtigt ist (z.B. Rathaus, Behörden, Hochschulen)                                        
  2. Im Ausland können nur die Botschaft und die Konsulate Deutschlands amtliche Beglaubigungen vornehmen.
    Darüberhinaus ist in vielen Ländern die Beglaubigung durch Apostille möglich.
     
  3. Nicht anerkannt sind Beglaubigungen                                                                 * durch kirchliche Stellen,
        * durch den AStA einer Hochschule,
        * durch Krankenversicherungen oder
        * durch Übersetzungsbüros etc.

Woran erkenne ich eine amtliche Beglaubigung?

Wir können Ihre Zeugnisse und Nachweise nur anerkennen, wenn die Beglaubigungen den Anforderungen entsprechen.


Ein beglaubigtes Dokument trägt immer ein Dienstsiegel und eine Unterschrift.


Sammelbeglaubigungen haben häufig eine Schnur und eine Siegelmarke. Die Blätter können auch an der Ecke zusammengeheftet sein. Dann muss der Stempel auf jedem umgelegten Blatt sein.