Beruflich Qualifizierte
Sollten Studieninteressierte über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, sind die Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu beachten, die durch die KMK 2011 in einer synoptischen Darstellung (PDF, 43 Seiten) zusammengetragen wurden.
Beruflich Qualifizierte in Baden-Württemberg
Chancen für Meister und beruflich Qualifizierte
In Baden-Württemberg steht beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung oder anderer gleichwertiger beruflicher Fortbildung der allgemeine Hochschulzugang offen. Auch für andere beruflich Qualifizierte ist der Zugang zu den Hochschulen erleichtert worden. Für ein Studium müssen Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
Hochschulzugang für Meister und gleichwertig Qualifizierte
- eine Meisterprüfung
- oder eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung
- oder einen Abschluss an einer Fachschule im Sinne von § 14 des Schulgesetzes
- Beratungsgespräch an einer Hochschule
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Meisterprüfung
- nach Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung
- eine mindestens dreijährige fachlich entsprechende Berufserfahrung
- Beratungsgespräch an einer Hochschule
- Bestehen einer Eignungsprüfung
Informationen und Termine zur Eignungsprüfung erhalten Sie hier.



