Bewerbung
Voraussetzung für das Bachelor-Studium Maschinenbau Entwicklung und Produktion an der Hochschule Konstanz ist die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder das Abitur. sowie ein 8-wöchiges Vorpraktikum.
Sie können sich sowohl zum Winter- wie zum Sommersemester bewerben. Im Wintersemester und Sommersemester stehen jeweils 40 Studienplätze zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli, Vorlesungsbeginn ist Anfang Oktober.
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar. Die Vorlesungen beginnen dann Mitte März.
Zuständig für die formal korrekte Abwicklung der Bewerbung ist das Studierendenreferat in Zusammenarbeit mit der Fakultät Maschinenbau. Für ein Beratungsgespräch wenden Sie sich am besten an den Ansprechpartner für den Studiengang,
bei Fragen zum Prozedere an den Ansprechpartner bzw. die Ansprechpartnerin im Studierendenreferat.
- Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: Bewerbung.
Studiendekan MEP
Prof. Dr. Claus Braxmaier
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Raum: A 327/ G247
Telefon: 0049 (0) 7531-206 348 oder 281
Telefax: 0049 (0) 7531-206 450
Email: braxm@htwg-konstanz.de
Studierendensekretariat
Kornelia Kauth
Raum 026a
Telefon: +49 (0)7531 206 101
E-Mail: kornelia.kauth@htwg-konstanz.de
Fakultätssekretariat
Karin Wolf
Zimmer A 323
Tel.: 0049 (0) 7531-206 278
Email: kwolf@htwg-konstanz.de
Das Verfahren bis zum Studienbeginn gliedert sich in drei Schritte und wird entsprechend der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung durchgeführt:
1. Bewerbung
2. Zulassung
3. Immatrikulation.
1. Zunächst schicken Sie Ihren "Antrag auf Zulassung zum Studium" mit den notwendigen Begleitunterlagen an die Hochschule Konstanz. Das Studierendenreferat prüft die Bewerbung auf formale Vollständigkeit und leitet die Unterlagen an die Fakultät weiter.
2. Aus allen bis zur Bewerbungsfrist vorliegenden Bewerbungen wird eine Rangfolge für die Zulassung gebildet. Dazu wird im Wesentlichen die Abschlussnote herangezogen, mit der die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde. Je nachdem, wie viele Bewerbungen vorliegen, kann die Note, mit der Sie einen Studienplatz bekommen, von Semester zu Semester variieren. Es werden keine weiteren spezifischen Eignungstests durchgeführt. Auf Basis der Liste lässt das Studierendenreferat entsprechend der zur Verfügung stehenden Plätze Bewerber zum Studium zu. Es werden in der Regel mehr Bewerber zugelassen als Studienplätze zur Verfügung stehen, da einige Interessenten sich an mehr als einer Hochschule bewerben und den Studienplatz ggf. nicht annehmen. Sie erhalten dann einen schriftlichen Zulassungsbescheid.
3. Wenn Sie den zugesagten Studienplatz annehmen wollen, schicken Sie eine Annahmeerklärung an die Hochschule Konstanz. Auf Basis der eingegangenen Annahmeerklärungen kann festgestellt werden, ob alle Studienplätze in der ersten Zulassungsrunde vergeben worden sind. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einem Nachrückverfahren. Schließlich erfolgt für diejenigen, die den Studienplatz fristgerecht angenommen haben, die Einschreibung. Dies kann man persönlich an der Hochschule Konstanz oder per Post machen. Dabei müssen weitere Unterlagen eingereicht werden. Entsprechende Informationen und Unterlagen erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.


