Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für das Studium der Verfahrens- und Umwelttechnik an der HTWG Konstanz ist die
- allgemeine Hochschulreife
- oder Fachhochschulreife
- oder ein gleichwertiger Abschluss.
Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung ist eine berufspraktische Tätigkeit (Vorpraktikum) von mindestens 40 Tagen nach den Richtlinien des Praktikantenamtes, bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem auf das Studium ausgerichteten Ausbildungsberuf.
Weitere Fragen zum Vorpraktikum beantwortet ihnen gerne die Leiterin des Praktikantenamts.
Bewerbung
Zuständig für die formal korrekte Abwicklung der Bewerbung ist das Studierendenreferat der HTWG Konstanz. Dort finden Sie auch alle für die Bewerbung notwendigen Formulare.
Bewerbungsschluss für das Studium ist der 15. Juli. Für Studienanfänger stehen 35 Studienplätze zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass der Studiengang VUB nur einmal pro Jahr jeweils zum Wintersemester beginnt.
Studienberatung für Interessierte
Bei inhaltlichem Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an den Prgrammleiter. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch oder kommen Sie bei uns vorbei. Gerne dürfen Sie (nach Voranmeldung) zum „Schnuppern“ an einer Vorlesung teilnehmen und sich einen persönlichen Eindruck vor Ort verschaffen. Wir freuen uns auf ihr Interesse.
Programmleiter VUB
Prof. Dr. Dieter Schwechten
Raum: H 201
Telefon: 0049 (0) 7531-206 535
E-Mail: schwechten@htwg-konstanz.de
Organisatorische Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen gerne die zuständige Referentin des Studierendenreferats:
Referentin des Studierendenreferats für VUB
Kornelia Kauth
Raum A 026A
Tel. 0049 (0) 7531-206 101
E-Mail: kornelia.kauth@htwg-konstanz.de
Von der Bewerbung zum Studienbeginn
Das Verfahren wird entsprechend der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung durchgeführt. Es gliedert sich in drei Schritte:
- Bewerbung,
- Zulassung,
- Einschreibung.
Zunächst schicken Sie Ihren "Antrag auf Zulassung zum Studium" mit den notwendigen Begleitunterlagen an das Studierendenreferat der Hochschule Konstanz.
Das Studierendenreferat prüft Ihre Bewerbung auf formale Vollständigkeit und leitet die Unterlagen an die Leitung des Studiengangs weiter. Aus allen bis zur Bewerbungsfrist vorliegenden Bewerbungen wird eine Rangfolge für die Zulassung gebildet. Dazu wird im Wesentlichen die Abschlussnote herangezogen, mit der die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde. Je nachdem, wie viele Bewerbungen vorliegen, kann die Note, mit der Sie einen Studienplatz bekommen, von Semester zu Semester variieren. Es werden derzeit keine weiteren Eignungstests durchgeführt. Auf Basis der Liste lässt das Studierendenreferat entsprechend der zur Verfügung stehenden Plätze Bewerber zum Studium zu.
Sie erhalten dann einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Wenn Sie den zugesagten Studienplatz annehmen wollen, schicken Sie eine Annahmeerklärung an die Hochschule Konstanz. Auf Basis der eingegangenen Annahmeerklärungen kann festgestellt werden, ob alle Studienplätze in der ersten Zulassungsrunde vergeben worden sind. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einem Nachrückverfahren.
Schließlich erfolgt für diejenigen, die den Studienplatz fristgerecht angenommen haben, die Einschreibung (Immatrikulation). Dies kann man persönlich an der Hochschule Konstanz oder per Post machen. Dabei müssen weitere Unterlagen eingereicht werden. Entsprechende Informationen und Unterlagen erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Und dann kann's losgehen…hier


