International

 

Studieren im Ausland

ERASMUS-Programm

ERASMUS ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union zur Förderung der Zusammenarbeit im europäischen Hochschulbereich. Innerhalb dieses Programms hat die Hochschule Konstanz auf Fakultäts- und Studiengangsebene bilaterale Kooperationsverträge mit zahlreichen europäischen Partnerhochschulen abgeschlossen, um einen vereinfachten Studierenden- und Dozentenaustausch sowie gemeinsame Projektarbeit und Curriculumsentwicklungen zu ermöglichen.

ERASMUS ist dabei ein eigenständiges Programm u.a. zur Förderung des Studierenden-Austausch zwischen diesen Partnerhochschule. Im Rahmen von ERASMUS werden Teilstipendien (siehe untenstehende Informationen) vergeben, die einen Teil der auslandsbedingten Mehrkosten für die HTWG-ProgrammteilnehmerInnen decken sollen; darüber hinaus erfolgt eine Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule.

Ansprechpartnerin für die ERASMUS-Programme der HTWG ist Frau Doris Heiser.

ERASMUS-Teilstipendien

Sie können eine einmalige Studienbeihilfe aus dem ERASMUS-Programm erhalten, wenn Ihre Fakultät/Studiengang mit einer europäischen Partnerhochschule im ERASMUS-Programm kooperiert und Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Bewerbung an einer dieser Partnerhochschulen war erfolgreich.
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines am ERASMUS Programm teilnehmenden Landes* oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates und absolvieren ein (vollständiges) Studium an der HTWG welches zu einem anerkannten Abschluss (Bachelor/Master) führt.
  • Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse für Ihr Zielland.
  • Ihre Studienzeit im Ausland beträgt nicht weniger als drei Monate und nicht länger als ein Jahr.
  • Sie haben mindestens Ihr Grundstudium abgeschlossen.
  • Sie verpflichten sich, den für Sie aufgestellten Studienplan einzuhalten.
  • Sie belegen die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen gegenüber dem ERASMUS-Koordinator Ihres Studienganges/ Ihrer Fakultät durch ein “Transcript of Records“.

Die Beihilfen sind auf BAföG anrechnungsfrei!

Mehr Informationen entnehmen sie bitte dem Leitfaden für die ERASMUS-Förderung und der ERASMUS Studentencharta (pdf-Datei).

*Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg,Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.