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Informatik

Studieren in Europa mit ERASMUS

ERASMUS ist die Abkürzung für European Community Action Scheme for the Mobility of University Students. Es handelt sich um ein Bildungsprogramm der Europäischen Union, welches im Jahre 1987 ins Leben gerufen wurde.

Ziel dieses Programms ist die verstärkte Zusammenarbeit mit Hochschulen im europäischen Ausland und die Erhöhung der Mobilität der europäischen Studierenden. Gefördert werden neben dem Studenten - auch der Dozentenaustausch sowie die Entwicklung gemeinsamer europäischer Lehrveranstaltungen und Curricula.

Die HTWG Konstanz hat unter der Flagge des ERASMUS-Programms bilaterale Kooperationsverträge mit zahlreichen europäischen Hochschulen abgeschlossen, in denen Vereinbarungen über die Anzahl der teilnehmenden Studierenden und über weitere Aktivitäten getroffen werden. Die Fakultät Informatik pflegt in diesem Rahmen Kontakte zu Informatik-Fakultäten von derzeit 12 europäischen Partnerhochschulen.

Anerkennung von Studienleistungen

Die teilnehmenden Hochschulen verpflichten sich, für erfolgreich erbrachte Prüfungsleistungen gegenseitig volle akademische Anerkennung zu gewähren. Der Auslandsaufenthalt stellt damit einen integralen Bestandteil des Informatikstudiums an der HTWG Konstanz dar:

Werden an der Partnerhochschule Vorlesungen in einem Umfang, der den in der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät Informatik vorgegebenen Semesterwochenstundenzahlen entspricht, belegt und werden die Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht, so erfolgt eine pauschale Anerkennung der im Ausland verbrachten Semester, und nach Rückkehr kann ohne zeitliche Verluste weiterstudiert werden.

Die mit einer Vorlesung verbundene Arbeitsbelastung ist in den einzelnen Hochschulorten sehr unterschiedlich; daher differieren auch die jeweiligen Anzahlen der zur vollständige Anerkennung eines Studienjahres zu belegenden "Module". Details sind der Liste der europäischen ERASMUS-Partnerhochschulen zu entnehmen.

Auch die Curricula unterscheiden sich in den einzelnen Hochschulen: Manche Vorlesungen, die in der Studien- und Prüfungsordnung unserer Fakultät aufgeführt sind, werden an der Partnerhochschule nicht angeboten, und umgekehrt. Daher ist zu Beginn des Auslandsaufenthalts in Zusammenarbeit mit dem zuständigen ERASMUS-Programmbeauftragten.


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ECTS credits

Das European Community Course Credit Transfer System (ECTS) wurde von der Europäischen Kommission entwickelt, um die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zu erleichtern. Es stellt ein Instrumentarium zum Messen und Vergleichen von Lernerfolgen und zum Transfer der erzielten Prüfungsleistungen von einer Hochschule zur anderen dar.

Jeder angebotenen Lehrveranstaltung wird eine Anzahl von ECTS credits zugeordnet, die die Arbeitslast, die ein Student zur erfolgreichen Teilnahme benötigt, misst. Sie spiegelt die Arbeitsmenge der einzelnen Kurseinheit im Verhältnis zur Gesamtarbeitsbelastung eines Studienjahres wider und schließt dabei Vorlesungsbesuche, praktische Arbeiten, Seminare, Hausarbeiten, Vor- und Nachbereitungen zu Hause oder in der Bibliothek sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen ein. Die Arbeitslast eines Semesters wurde zu 30 ECTS credits festgelegt.

Die meisten unserer ERASMUS-Partnerhochschulen haben das ECTS eingeführt. In Großbritannien wird allerdings vorwiegend das so genannte CAT-System verwendet: 1 ECTS credit entspricht 2 CAT points. 


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Finanzielle Förderung

Im Rahmen von ERASMUS werden Teilstipendien vergeben, die den finanziellen Mehraufwand, der durch einen Auslandsaufenthalt entstehen kann, ausgleichen sollen. Es ist ein Höchstsatz von 200,- € pro Monat vorgesehen, der allerdings fast nie erreicht wird: Der ausgezahlte monatliche Förderbetrag beträgt zurzeit in der Regel durchschnittlich 125,- €. Er ist abhängig von der Anzahl der Studierenden der Fachhochschule, die im laufenden Studienjahr am Austauschprogramm teilnehmen, da diese sich ein der Hochschule zugewiesenes fixes Gesamtbudget teilen müssen.

Die Zahlungen erfolgen in 2 oder 3 Raten; dabei wird die erste Rate, eine Abschlagszahlung, kurz nach Antritt der Auslandsreise überwiesen.

Die gastgebende Hochschule darf von ERASMUS-Studierenden keine Studiengebühren erheben. Dies ist eine sehr wichtige Klausel im ERASMUS-Kooperationsvertrag: An unseren Partnerhochschulen in Großbritannien sind normalerweise Studiengebühren in beträchtlicher Höhe üblich!  (Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge sowie Kosten für den Gebrauch von Materialien gelten nicht als Studiengebühren.)

BAföG-Empfänger können zusätzlich Auslands-BAföG beantragen. Für die verschiedenen europäischen Länder sind auch unterschiedliche BAföG-Ämter zuständig. Weitere Informationen finden Sie beim Deutschen Studentenwerk


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Voraussetzungen für die Teilnahme am ERASMUS-Programm

  • Teilnehmen können nur Studierende, die Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Landes sind, das sich am ERASMUS-Programm beteiligt (hierzu gehören zum Beispiel auch die Schweiz und die Türkei).
  • Das 1. und das 2. Studiensemester müssen erfolgreich abgeschlossen sein.
  • Ausreichende Kenntnisse der Sprache des Ziellandes müssen vorhanden sein.
  • Der bisherige Studienverlauf sollte ein befriedigendes Bild abgeben.

 

ERASMUS-Beihilfen dürfen nur für Auslandsaufenthalte von mindestens 3 und maximal 12 Monaten vergeben werden. Eine finanzielle Förderung durch ERASMUS kann nur einmal erfolgen, selbst wenn die Dauer mehrerer einzelner Auslandsaufenthalte insgesamt ein Jahr nicht überschreitet.


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Zeitpunkt und Dauer des Auslandsaufenthalts

  • Ein Studienjahr besteht aus einem Wintersemester und dem darauf folgenden Sommersemester. Der Vorlesungsbeginn des Studienjahres ist im allgemeinen Anfang Oktober, das Ende im Juli des darauf folgenden Kalenderjahres.
  • Die Dauer des Auslandsaufenthalts beträgt ein oder zwei Semester. Die Förderung durch ERASMUS-Teilstipendien erfolgt für 6 bzw. 10 Monate.
  • Bei einem einsemestrigen Auslandsaufenthalt ist zu empfehlen, diesen in ein Wintersemester zu legen, da an den ausländischen Hochschulen Vorlesungen meist im Jahresrhythmus angeboten werden. Das "Sommer"semester beginnt in den meisten Ländern schon im Februar, so dass es hier zu Kollisionen mit unserem Prüfungszeitraum kommt . Zudem werden "welcome weeks", einführende Sprachkurse und Unterstützung bei der Wohnungssuche nur im September, vor Vorlesungsbeginn, angeboten.
  • Für einen ganzjährigen Studienaufenthalt im Ausland ist es mitunter erforderlich, das Praktische Studiensemester um ein halbes oder ganzes Jahr zu verschieben.

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Bewerbung um ein ERASMUS-Auslandsstudium

  • Der Antrag auf ein ERASMUS-Auslandsstudium muss bis spätestens Mitte März des vorangehenden Studienjahres beim zuständigen  ERASMUS-Programmbeauftragten oder im Sekretariat der Fakultät eingehen. Das Antragsformular finden Sie unter Anträge und Formulare.
  • Die Entscheidung über den Antrag wird spätestens zwei Monate nach Bewerbungsschluss mitgeteilt. Da die Aufnahmekapazitäten der einzelnen Partnerhochschulen zum Teil gering sind, muss man damit rechnen, nicht der in erster Priorität genannten Hochschule zugeteilt zu werden.

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Vorbereitungen zum Auslandsaufenthalt

  • Bereits kurz nach Genehmigung Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie zusammen mit Ihrem ERASMUS-Programmbeauftragten einen ersten groben Studienplan für die gastgebende Hochschule erstellen und in einem so genannten Learning Agreement festhalten. Dieser Plan kann später durchaus noch modifiziert werden, aber jede Änderung muss dem Programmbeauftragten mitgeteilt und von diesem genehmigt werden.
  • Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu den ERASMUS-Teilnehmern des Vorjahres, die sich im Mai/Juni noch an dem Hochschulort, dem Sie zugeteilt sind, befinden: In der Vergangenheit wurden auf diese Weise nicht nur allgemeine Erfahrungen, sondern auch Unterrichtsmaterial und Wohnungsmietverträge weitergereicht. Die Kontaktadressen erhalten Sie von Ihrem Programmbeauftragten.
  • BAföG-Empfänger sollten möglichst frühzeitig einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Welches BAföG-Amt für das jeweilige gastgebende Land zuständig ist, erfährt man im Auslandsflyer der Studentenwerke.  
  • Auch während des Auslandaufenthalts mit dem Erasmus-Programm sind an der HTWG Studiengebühren zu entrichten. Dafür entfallen ja die (im Allgemeinen ungleich höheren) Studiengebühren an der Partnerhochschule.
  • Sie werden ein Formular erhalten, auf dem Sie die Teilnahme am ERASMUS-Programm bestätigen. Dieses ist ausgefüllt an Frau Doris Heiser im Akademischen Auslandsamt der HTWG zurückzusenden.
  • Manche Partnerhochschulen senden den avisierten Studierenden einige Wochen vor deren Abreise ein welcome package zu, in dem wichtige Informationen sowie Anmeldeformulare (zur Immatrikulation, für das Studentenwohnheim, für die "welcome week", für Sprachkurse etc.) enthalten sind. Diese Formulare sind rechtzeitig zu den angegebenen Fristen ausgefüllt zurückzusenden.
  • Die Reise zum Hochschulort sollten Sie so planen, dass Sie rechtzeitig, möglichst 1-2 Wochen vor Vorlesungsbeginn, am Hochschulort eintreffen (i.d.R. also Mitte September, in manchen Hochschulen bereits im August), um genügend Zeit zur Wohnungssuche und Akklimatisierung zu haben. Informieren Sie sich über den akademischen Kalender Ihrer gastgebenden Hochschule; Hinweise dazu gibt es in der Liste der europäischen /ERASMUS-Partnerhochschulen.
  • An manchen Partnerhochschulen wird vor Semesterbeginn eine welcome week angeboten, in der man die Universität und die Stadt kennen lernen kann und gemeinsame Ausflüge in die Umgebung macht. Während dieser Woche ist für Unterkunft in einem Studentenwohnheim gesorgt, und man kann sich in dieser Zeit nach einer dauerhaften Bleibe umschauen. Die Teilnahme an der welcome week ist meist mit Kosten verbunden.

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Erste Schritte nach Ankunft am Ort der Partnerhochschule

  • Versuchen Sie noch vor dem Gang zum zentralen Studentensekretariat (student’s office) oder Auslandsamt (international office) der gastgebenden Hochschule mit dem/r zuständigen Ansprechpartner(in) der dortigen Fakultät Informatik/Computer Science Kontakt aufzunehmen (siehe Liste der europäischen ERASMUS - Partnerhochschulen). Diese(r) wird Ihnen Hilfestellung beim Weg durch die Bürokratie geben. Er/sie wird Ihnen auch bei der Auswahl der Vorlesungen, die Sie belegen werden, behilflich sein.
  • Alle Änderungen im Learning Agreement, also Modifikationen des ursprünglichen Studienplans, sind mit Prof. Neuschwander bzw. Prof. Erben per Email oder telefonisch abzuklären.
  • Bei der Wohnungssuche wird Ihnen meist eine an der Partnerhochschule ansässige zentrale Vermittlungsstelle (housing office) behilflich sein.

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