Hochschule

 

Nachhaltige Entwicklung

Ethikpunkte

Vorraussetzung für die Verleihung des Ethikums sind 100 Ethikpunkt und drei benotete Scheine. Ca. 2/3 der Leistungen sollten zusätzlich zu den Pflichtveranstaltungen des Studiums erbracht werden.

Mit den Ethikpunkten wird die Quantität des Lernvolumens angegeben. Für 2 Lehrstunden à 45 Minuten wird 1 Ethikpunkt (EP) vergeben. Die Anrechnung von Veranstaltungen / Aktivitäten kann z.B. wie folgt aussehen:

  • Vorlesung mit 2 ECTs
    - angenommener Workload pro ECTs: 28 Stunden
    - gesamter Workload bei 2 ECTS = 56 Stunden
    --> 28 Ethikpunkte
  • Einzelne Studienleistungen
    - Besuch eines hochschulöffentlichen Vortrags: 1 Ethikpunkt
    - schriftliches Protokoll zu Vortrag: 1 Ethikpunkt
    - Anfertigen einer zusätzlichen Studienarbeit: 2-20 Ethikpunkte
  • 3-tägiges Blockseminar
    - Textlektüre und Referat: (z.B.) 36 Stunden = 18 Ethikpunkte
    - Übungen, auch per E-Mail: (z.B.) 12 Stunden = 6 Ethikpunkte
    - Besuch des Seminars: 24 Stunden = 12 Ethikpunkte
    --> in der Summe 36 Ethikpunkte
  • "Veranstaltungsteile"
    Auch wenn nur einzelne Veranstaltungsteile Bezug zu den Themen Ethik, Nachhaltigkeit, soziale/ interkulturelle Kompetenzen aufweisen, ist eine Anrechnung von Ethikpunkten möglich. Dazu ist der Umfang des Themenbezugs anhand einer Gliederung darzulegen. Für jeweils zwei Unterrichtsstunden kann ein Ethipunkt vergeben werden.
  • Projektarbeit
    Die freiwillige Mitarbeit zu Nachhaltigkeitsthemen z.B. in Projekten oder in einer Hochschulgruppe kann ggf. ebenfalls angerechnet werden. Für jeweils zwei Stunden Arbeitszeit kann ein Ethikpunkt vergeben werden.