Ethikpunkte
Vorraussetzung für die Verleihung des Ethikums sind 100 Ethikpunkt und drei benotete Scheine. Ca. 2/3 der Leistungen sollten zusätzlich zu den Pflichtveranstaltungen des Studiums erbracht werden.
Mit den Ethikpunkten wird die Quantität des Lernvolumens angegeben. Für 2 Lehrstunden à 45 Minuten wird 1 Ethikpunkt (EP) vergeben. Die Anrechnung von Veranstaltungen / Aktivitäten kann z.B. wie folgt aussehen:
- Vorlesung mit 2 ECTs
- angenommener Workload pro ECTs: 28 Stunden
- gesamter Workload bei 2 ECTS = 56 Stunden
--> 28 Ethikpunkte - Einzelne Studienleistungen
- Besuch eines hochschulöffentlichen Vortrags: 1 Ethikpunkt
- schriftliches Protokoll zu Vortrag: 1 Ethikpunkt
- Anfertigen einer zusätzlichen Studienarbeit: 2-20 Ethikpunkte - 3-tägiges Blockseminar
- Textlektüre und Referat: (z.B.) 36 Stunden = 18 Ethikpunkte
- Übungen, auch per E-Mail: (z.B.) 12 Stunden = 6 Ethikpunkte
- Besuch des Seminars: 24 Stunden = 12 Ethikpunkte
--> in der Summe 36 Ethikpunkte - "Veranstaltungsteile"
Auch wenn nur einzelne Veranstaltungsteile Bezug zu den Themen Ethik, Nachhaltigkeit, soziale/ interkulturelle Kompetenzen aufweisen, ist eine Anrechnung von Ethikpunkten möglich. Dazu ist der Umfang des Themenbezugs anhand einer Gliederung darzulegen. Für jeweils zwei Unterrichtsstunden kann ein Ethipunkt vergeben werden. - Projektarbeit
Die freiwillige Mitarbeit zu Nachhaltigkeitsthemen z.B. in Projekten oder in einer Hochschulgruppe kann ggf. ebenfalls angerechnet werden. Für jeweils zwei Stunden Arbeitszeit kann ein Ethikpunkt vergeben werden.


