Fakultäten

 

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Gremien/Fakultätsrat

Fakultätsrat

Die Fakultät WS hat für die Einrichtung eines nach § 25 Absatz 3 LHG möglichen "Großen Fakultätsrates" optiert. Ihm gehören kraft Amtes alle hauptberuflichen Professorinnen und Professoren der Fakultät an. Die Grundordnung der Hochschule Konstanz legt die Anzahl der auf Grund von Wahlen in das Gremium delegierten Studierenden und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest. Derzeit gehören dem Großen Fakultätsrat 5 sonstige MitarbeiterInnen und 10 Studierende an. Der Vorsitzende des Fakultätsrates ist gemäß § 24 Absatz 1 LHG der Dekan.

Nach § 25 Absatz 1 berät der Fakultätsrat in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrates bedürfen insbesondere

• die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,

• die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,

 • die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät nach Herstellung des Einvernehmens mit der zuständigen Studienkommission, und, gemäß § 15 Absatz 2 der Grundordnung der Hochschule Konstanz,

 • der Berufungsvorschlag zur Besetzung einer der Fakultät zugeordneten Professur.

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