Bachelor

 

Wirtschaftsrecht

Fragen & Antworten zum Praxissemester

F: Wo finde ich Informationen zum Praxissemester?
A: Neben den Informationen auf diesen Wirtschaftsrechtsseiten finden Sie
    auf den allgemeinen Hochschulseiten zum Praxissemester sowie im
    zugangsbeschränkten Bereich für Wirschaftsrechtler (Login: Ihr
    Rechenzentrums-Login) unter "Dokumente zum Praxissemester" weitere
    Informationen.



F: Welche Unterlagen benötige ich  v o r  dem Praxissemester?
A: Ihren Praktikantenvertrag, und den Antrag auf Zulassung in das praktische
    Studiensemester. Werfen Sie beides zusammen rechtzeitig (Frist siehe
    unten) in den Briefkasten Wirtschaftsrecht neben dem Büro F014 ein.



F: Welche Unterlagen muss ich  n a c h  dem Praxissemester abgeben?
A: Ihren Praxisbericht und das dazugehörige Deckblatt sowie den
    Praktikantenfragebogen. Auf dem Deckblatt sind vom Ausbildungsbetrieb
    Dauer der Ausbildung und Fehlzeiten zu bestätigen.
    Es dient als Tätigkeitsnachweis im Sinne des § 8 Abs. 4 SPOBa.
    Deckblatt und Praktikantenfragebogen finden Sie im zugangsbeschränkten
    Bereich unter "Dokumente zum Praxissemster" (Login: Ihr Rechenzentrums-
    Login).



F: Welche Bestätigungen/ Freigaben des Studiengangs benötige ich?
A: Sie können nur dann in das Praxissemester zugelassen werden, wenn der
    Leiter des Praktikantenamtes Ihrer Praxisstelle zugestimmt hat und die
    Verwaltung nach Eingang Ihres Antrages feststellt, dass Sie alle Leistungen
    des Grundstudiums erbracht haben. Verwenden Sie hierzu bitte den Antrag
    auf Zulassung in das praktische Studiensemester der HTWG.



F: Welche Fristen gelten?

A1: Abgabe des Praktikantenvertrages und des Antrages auf Zulassung in
      das praktische Studiensemester:
      30. Dezember für das folgende Sommersemester
      30. Juni für das folgende Wintersemester

A2: Abgabe des Praxisberichtes
      15. November im Wintersemester
      15. Mai im Sommersemester

A3: Antrag: Verschieben des Praxissemesters
      15. Dezember für das folgende Sommersemester
      15. Juni für das folgende Wintersemester



F: Wie komme ich zu einer Praxisstelle? Vermittelt mir der Studiengang WRB  
    einen Praktikumsplatz? 
A: Für die Beschaffung eines Praktikumsplatzes sind die Studierenden selbst
    verantwortlich. Aktive Vermittlung betreibt der Studiengang WRB nicht.
    Jedoch berät der Studiengang bei der Suche und Auswahl der
    Praktikantenstellen und stellt im zugangsgeschützten Bereich ("Dokumente
    zum Praxissemester", Login wie Rechenzentrum) eine Liste mit
    Unternehmen bereit, die grundsätzlch bereit sind Wirtschaftsrechtler im
    Praxissemester auszubilden.



F: Welche Kriterien gelten für eine Praxisstelle?
A: Idealerweise sind Sie in dem Betrieb einem Betreuer zugewiesen, der Sie
     einbindet, Ihnen anspruchsvolle Aufgaben überträgt, in denen einschlägige
     Wirtschaftrechtliche Sachverhalte zu bearbeiten sind. Weitere Informationen
     hierzu finden Sie im pdf Dokument "Wegweiser für das Praxissemester", dort
     Ziff. 3.



F: Kann ich das Praxissemester verschieben ?
A: Das Verschieben des Praxissemesters ist nur in begründeten
    Aushahmefällen auf schriftlichen Antrag an den Leiter des Praktikantenamtes
    möglich. Auf keinen Fall kann das Praxissemester noch vorne im
    Studienverlauf verschoben werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie
    im pdf Dokument "Wegweiser für das Praxissemester", dort Ziff. 1. c).


F: Kann ich mich bewerben, auch wenn ich noch nicht alle Noten aus dem
    laufenden Semester habe / kenne?
A: Prinzipiell ja. Um zum Praxissemester zugelassen zu werden ist es
    erforderlich, dass Sie bis dahin alle Prüfungsleistungen des Grundstudiums
    erbracht haben.


F: Kann ich mein Praxissemster verschieben?
A: Vergleichen Sie hierzu bitte Ziffer 1 c) im "Wegweiser für das Praxissemster"
    (zu finden unter der Rubrik "Dokumemte zum Praxissemester")


F: Muss Praxisbericht von der Ausbildungsstelle unterschrieben werden?
A: Nein, der Bericht selbst muss nicht vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben
     werden. Jedoch muss Ausbildungsbetrieb den Tätigkeitsnachweis
     (--> "Dokumemte zum Praxissemester") über Dauer und Fehlzeiten des
     Praktikums ausfüllen und unterschreiben.
     Dieser Tätigkeitsnachweis ist dem Praxisbericht voranzustellen und mit
     diesem abzugeben.