International

 

Studieren im Ausland

Selbstorganisiertes Studium

Neben den Austauschprogrammen der HTWG besteht für Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, sich direkt an einer ausländischen Hochschule als so genannte "Free Mover" um einen Studienplatz zu bewerben.In diesem Fall sind lange Vorlaufzeiten zu beachten, darüber hinaus verfahren Sie sehr selbstständig in der Planung, Bewerbung, Finanzierung und Durchführung Ihres Auslandstudienaufenthaltes.

Über das Internet können Sie sich über Ihre Wunschhochschule und das entsprechende Kursangebot vorab informieren. Hier erfahren Sie die formellen Zulassungsbedingungen, das Bewerbungsverfahren, sowie die Höhe der evtl. zu entrichtenden Studiengebühren. Eine Suchmaschine bietet der DAAD, einschließlich finanzieller Förderungsmöglichkeiten und Länder-Informationen.

Aus Ihrer ersten Anfrage bei der von Ihnen gewählten Hochschule sollte bereits hervorgehen, welche Kurse auf welchem Niveau (undergraduate/graduate) besucht werden wollen und wie Ihr Studienstand im Heimatland ist.

Falls Sie für einen begrenzten Zeitraum an der ausländischen Hochschule studieren und danach ohne Abschluss an die Heimathochschule zurückkehren wollen, so erwähnen Sie dies (visiting-student, occational student, non-degree-student etc.). Unter Umständen wird dadurch das Zulassungsverfahren vereinfacht, Studiengebühren sind evtl. nur für die zu belegenden Kurse zu entrichten. Für die Bewerbung selbst werden u. a. eine übersetzte Zusammenstellung der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, sowie ein Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Sprachzeugnis, ggfs. TOEFL-Test) für die Unterrichtssprache erwartet.


Als "Free Mover" können Sie einen Antrag auf Genehmigung eines Beurlaubungssemester stellen und zahlen damit keine Studiengebühren in Konstanz. Während dieser Beurlaubung können keine Studien- und Prüfungsleistungen an der HTWG erbracht werden. Ein Urlaubssemester zählt nicht auf die Regelstudienzeit. Wenn Sie keine Beurlaubung wünschen, können Sie auf Antrag während des Auslandsaufenthaltes von den Studiengebühren an der HTWG befreit werden. Diese Befreiung gilt nur, wenn Sie in diesem Semester keine Studien- und / oder Prüfungsleistungen an der HTWG erbringen. Dazu müssen Sie einen formlosen Antrag mit der Erklärung verfassen, dass Sie in dem betreffenden Semester keine Studien- und/ oder Prüfungsleistungen an der HTWG erbringen, und im Studierendenreferat einreichen.

Dem Antrag ist ein Nachweis über die Zulassung beizufügen. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Nachweise entweder in deutscher oder englischer Sprache einreichen müssen.

Vor dem Auslandsstudienaufenthalt sollte die Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule und die entsprechende Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen in Konstanz mit dem zuständigen Prüfungsamt abgeklärt und schriftlich festgehalten werden (Studienvereinbarung / Learning Agreement). Ist Ihre Bewerbung akzeptiert, sollten Sie u.a. klären: Zusätzliche Finanzierung Anerkennung, der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Prüfungsamt) ggfs. Beurlaubung an der HTWG Antrag auf Befreiung von den HTWG Studiengebühren Rückmeldung Ggfs. Visum (study permit) kann länger dauern !! Ggfs. Impfnachweis Auslandskrankenversicherung (evtl. Doppelversicherung für kurzfristige Besuche in Deutschland während des Auslandaufenthalts). In den EU-Ländern genügt die europäische Krankenversicherungskarte. Private Haftpflicht- und Unfallversicherung Internationaler Studentenausweis (AStA)