Gründerförderung
Ausgründungen aus der Hochschule werden durch verschiedene Förderprogramme unterstützt, die im Beratungsgespräch erörtert werden können. Für die Evaluierungs- und Gründungsphase ist das EXIST-Gründerstipendium das zentrale Förderprogramm, das im Folgenden vorgestellt wird:
Das EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.
Dabei sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- Gründerteams bis max. drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert
Was wird gefördert?
Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben
Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen
Wie wird gefördert?
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
- Studierende 800 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind - Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro) - Coaching:
- 5.000 Euro - Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr
Was müssen Hochschule und Gründer leisten?
- Hochschule
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur
- verwaltet Fördermittel Gründer/in
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks
- besucht eintägiges Seminar "Gründerpersönlichkeit"
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten
- legt Businessplan nach zehn Monaten vor
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab
Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
- Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.





