International

 

Studienkolleg Konstanz (vormals ASK)

Hochschulzugangsberechtigung

Um einen Studienplatz an einer Hochschule bekommen zu können, brauchen Sie eine Zugangsberechtigung. Diese können Sie beim Ausländerstudienkolleg (ASK) beantragen.

Dazu prüft das Studienkolleg kostenlos Ihre Bewerbungsunterlagen. Für die Einstufung der Zeugnisse wenden wir die Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) an, die an allen Hochschulen in Deutschland einheitlich gelten. Wegen der unterschiedlichen Bildungssysteme können ausländische Hochschulzugangsberechtigungen nicht immer als gleichwertig anerkannt werden.

Wenn wir Ihre Zeugnisse geprüft haben, teilen wir Ihnen mit, ob Sie studieren können. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

    * Gruppe I
      Bewerber mit direktem Hochschulzugang (Direktzulassung),

    * Gruppe II
      Bewerber mit Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung (Zulassung zum Studienkolleg),

    * keine Zulassung


Das Studienkolleg vergibt keine Studienplätze für das Fachstudium

Auf Ihren Antrag beim Studienkolleg bekommen Sie eine der folgenden möglichen Antworten:

    * Zugangsberechtigung, mit der Sie sich an den Hochschulen in Baden-Württemberg um einen Platz bewerben können
    * Vormerkung für die Teilnahme am Aufnahmetest für das Studienkolleg
    * Ablehnungsbescheid
      oder
    * Nachforderung fehlender Unterlagen

 

Gruppe I
Bewerber mit direktem Hochschulzugang (Direktzulassung)

Wenn Sie ein vollständig anerkanntes ausländisches Reifezeugnis und/oder Nachweise über ein anerkanntes Hochschulstudium haben, brauchen Sie noch einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse.

    * Haben Sie uns ein Zeugnis über DSH-2 oder TestDaF 4,0 etc. bereits mitgeschickt, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, mit der Sie sich direkt an der gewünschten Hochschule bewerben können.

    * Wenn Sie DSH-2 oder TestDaF 4,0 etc. noch nicht haben, erhalten Sie von uns mit der Zugangsberechtigung automatisch einen Termin für die Ablegung der DSH an der Hochschule Konstanz. Wenn Sie diesen Termin auf einen späteren Zeitpumkt verschieben wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mitteilung.

    * Ausnahme: Für rein englischsprachige Studienprogramme brauchen Sie keinen deutschen Sprachnachweis.

Gruppe II
Bewerber mit Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung

Wenn Sie ein ein ausländisches Zeugnis haben, das ein Studium an einer Hochschule in Deutschland nach der Feststellungsprüfung ermöglicht,

    * müssen Sie uns Ihr Feststellungszeugnis mitschicken
      oder
    * Sie können das Zeugnis nach dem Besuch des zweisemestrigen Studienkollegs in Konstanz erwerben.

Wenn Sie die Feststellungsprüfung noch nicht gemacht haben, laden wir Sie ein zum Aufnahmetest für das Studienkolleg. Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung im Studienkolleg kostet keine Studiengebühren und dauert normalerweise zwei Semester. In das Studienkolleg nehmen wir Sie nur auf, wenn Sie unseren Aufnahmetest bestehen. Wer den Aufnahmetest mit sehr guten Ergebnissen in allen Teilen besteht, braucht nur ein Semester Vorbereitung im Studienkolleg.

Der Aufnahmetest wird in Konstanz und zur gleichen Zeit weltweit in mehreren Ländern angeboten. Wenn Sie den Test in Ihrem Heimatland schreiben wollen, melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail.