Bachelor

 

Wirtschaftssprachen Asien und Management China | Südost- und Südasien

Hinweise zum Rücktritt von Prüfungen

  • Grundstudium:

Im Grundstudium sind die Prüfungen terminiert. Das heißt, dass Sie nicht von den Prüfungen zurücktreten können. Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sein, an den Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie spätestens einen Tag nach der Prüfung ein ärztliches Attest (in M 308) abgeben. Wenn Sie das Attest nicht rechtzeitig abgeben, wird die Studien- und Prüfungsleistung bzw. die Modulteilprüfung als „nicht ausreichend“ bewertet. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Studien- und Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit abgegeben wird.

  • Hauptstudium:

Im Hauptstudium können Sie grundsätzlich von den Prüfungen zurücktreten. Im Bachelor-Studiengang ist allerdings zu beachten, dass die Sprachprüfungen des 4.Semesters terminiert sind und hier kein Rücktrittsrecht besteht. Um zu den Studiensemestern im Ausland zugelassen zu werden, müssen Sie allerdings alle Studien- und Prüfungsleistungen des dritten Semesters und das Vordiplom erbracht haben!!! Wenn Sie von den Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptstudium zurücktreten wollen, können Sie sich innerhalb der vorgegebenen Fristen beim Prüfungsamt AS abmelden. Bei den Prüfungen im Prüfungszeitraum können Sie Ihren Rücktritt noch am Tag der Prüfung vor Beginn der Prüfung schriftlich erklären (keine Email!). Eine formlose Bescheinigung, die Sie rechtzeitig in zweifacher Ausführung beim Prüfungsamt AS! abgeben, ist ausreichend. Bei Studienleistungen, die in Form einer Hausarbeit oder eines Referates während des Semesters erbracht werden, können Sie bis zu zwei Wochen nach der Vergabe des Themas oder bis zu sonstigen vorgegebenen Terminen zurücktreten. Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an den Prüfungen teilnehmen können, müssen Sie spätestens einen Tag nach der Prüfung ein Attest (in M 308) abgeben. Sollten Sie es versäumen, von den Prüfungen zurückzutreten oder rechtzeitig ein Attest einzureichen, gilt die Studien- und Prüfungsleistung als nicht bestanden und Sie erhalten eine so genannte Verwaltungsfünf!!!. Hausarbeiten, die nicht fristgerecht eingereicht werden, gelten ebenfalls als nicht bestanden. Unbedingt zu beachten: Bei Wiederholungsprüfungen erlischt das Rücktrittsrecht! Das heißt, nicht bestandene Prüfungen dürfen nicht geschoben werden. Sie müssen in jedem Fall im nachfolgenden Semester angetreten werden.