Jobben
Aus der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks geht hervor, dass zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium jobben, um Ihre Lebenshaltungskosten und das Studium finanzieren zu können.
Das Studentenwerk bietet eine Jobbörse, die Sie nach aktuellen studentischen Jobangeboten in der Region durchforsten können. Tipp: Sie können sich auch in einem E-Mailverteiler anmelden. Dann werden Sie regelmäßig über aktuelle Jobangebote per Mail informiert.
Wer neben dem Studium arbeiten möchte hat unterschiedliche Möglichkeiten:
- Geringfügige Beschäftigung / 400 Euro-Job / Minijob
(Arbeitnehmer ist i.d.R. versicherungsfrei und zahlt keine Steuern. Arbeitgeber zahlt einen Pauschbetrag.) - Mehr als geringfügigen Beschäftigung 400 - 800 EUR
(Arbeitnehmer ist versicherungsfrei aber steuerpflichtig und muss niedrigere Rentenbeiträge entrichten.) - Kurzfristige Beschäftigung
(Arbeitnehmer ist versicherungsfrei, wenn er längstens zwei Monate oder 50 Tage beschäfitgt ist.)
Wenn Sie als Student neben dem Studium jobben, dann müssen Sie eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften beachten.
- Wer BAföG bezieht, kann monatlich bis zu 400 Euro (bzw. 4800 EUR im Bewilligungszeitraum) dazuverdienen, ohne mit einer Kürzung des Förderungsbetrags rechnen zu müssen.
- Sind sie beitragsfrei in einer Krankenversicherung familienversichert, darf Ihr regelmäßiges Einkommen 365,- Euro/mtl. (bei Minijob 400 Euro/mtl.) nicht übersteigen.
- Bei einem Einkommen von mehr als 8000 Euro (50 Prozent vom BAföG zählt mit!) im Kalenderjahr entfällt die Berechtigung auf das Kindergeld.
- Die wöchentliche Arbeitszeit darf 20 Stunden/Woche in den Vorlesungszeiten nicht überschreiten. Wenn Sie darüber hinaus arbeiten gelten Sie nicht mehr als ordentlicher Student.
Ausführliche Informationen finden Sie im Flyer Jobben - Kurzinformation für Studierende vom Deutschen Studentenwerk.


