Kosten und Finanzierung des Studiums
Lebenshaltungskosten
Ein Studienaufenthalt in Deutschland kostet pro Monat mindestens ca. 680,- EURO. In diesem Betrag enthalten sind die geschätzten Kosten für Unterkunft, Essen, Freizeit, Lehrmittel, Semestergebühren und Krankenversicherung.
Studiengebühren werden in Baden-Württemberg abgeschafft
Die Studiengebühren für alle Studiengänge an den Hochschulen in Baden-Württemberg werden voraussichtlich ab dem Sommersemester 2012 wieder abgeschafft. Für den Besuch des Studienkollegs werden ebenfalls keine Studiengebühren erhoben.
Weitere Gebühren
Für die Leistungen des Studentenwerks und als Beitrag für die Verwaltungskosten der Hochschulen wird pro Semester ein Betrag von zusammen ca. 96,00 EURO erhoben.
Prüfungsgebühr DSH
Die Teilnahme an der DSH kostet eine Gebühr von 50,- EURO.
Krankenversicherung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium, auch an einem Studienkolleg, ist eine Krankenversicherung.
Die Kosten betragen derzeit etwa 35,- bis 60,- EURO monatlich.
Stipendien und Kofinanzierung
Die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg vergeben keine Stipendien.
Der DAAD bietet umfängliches Förderangebote für einen Studienaufenthalt in Deutschland. Ausführliche Hinweise sowie Antragsunterlagen sind erhältlich unter:
http://www.daad.de.html
Auskünfte über Stipendien erteilen auch die diplomatischen und konsularischen Ver tretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
Anfragen im Inland können Sie richten an die Stiftungen der politischen Parteien, kirchliche Stellen und die Verbände, sowie große Firmen.
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Ausländer nur in den nachstehend aufgezählten Ausnahmefällen gefördert werden :
1. Kinder von EU-Angehörigen, sofern sie eine Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates besitzen.
2. unter bestimmten Voraussetzungen
- heimatlose Ausländer,
- Asylberechtigte,
- wenn ein Elternteil Deutscher ist.
3. andere Ausländer
- wenn sie sich vor Beginn des Studiums insgesamt fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind,
- wenn zumindest ein Elternteil in den letzten sechs Jahren vor Beginn des Studiums sich zumindest 3 Jahre lang im wesentlichen ständig in Deutschland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist.
Auskunft darüber, ob die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BaföG gegeben sind, erteilt das zuständige Landratsamt.


