Kriterien zur Zulassung
- Teilnahmenachweis des landesweiten Selbst-Tests oder eines Beratungsgesprächs zur Studienorientierung
- Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung
- Besondere Berücksichtigung einer Note in Kunst im Hochschulzugangszeugnis
- Berücksichtigung einer Berufsausbildung bzw. Berufsausübung
- Berücksichtigung sonstiger ausserunterrichtlicher Leistungen, die für die Ausbildung sinnvoll sind
- Bis zum Beginn der Vorlesungszeit ist nachzuweisen:
Vorpraktikum im Architekturbüro oder im Bauhauptgewerbe (Stahlbau, Stahlbetonbau, Mauerwerksbau, Zimmerei/Holzbau, Schreinerei), 6 Wochen.
(Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe oder als Bauzeichner.in wird als Nachweis über das Vorpraktikum anerkannt).
Aufgrund der Bewerbungsunterlagen erstellt eine Auswahlkommission die Bewertung und eine Rangliste unter den eingegangenen Bewerbungen. Die Satzung für das hier anzuwendende Zulassungsverfahren ohne Vorauswahl (ZuSBaoVor) kann hier nachgelesen werden.


