Teilnahme an der mündlichen Prüfung
Laut Verordnung sollen nur Kandidaten an der mündlichen Prüfung teilnehmen, die an der Prüfung in den schriftlichen Fächern teilgenommen haben und dort folgende Ergebnisse erreicht haben: Durchschnitt von 4,0 oder besser, in keinem der Fächer die Note 5,5 oder schlechter und in nicht mehr als einem der Fächer die Note 4,5 oder schlechter. In der Praxis kann es aber dazu kommen, dass die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung noch nicht vorliegen, wenn die mündliche Prüfung stattfinden soll. Falls Sie das Ergebnis der schriftlichen Prüfung abwarten möchten, sollten Sie einen späteren Termin für die mündliche Prüfung vereinbaren.
Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Sie erhalten von uns Terminvorschläge. Wir führen einige mündliche Prüfungen im Anschluss an die schriftliche Prüfung durch (Samstagnachmittag). Allerdings können wir erfahrungsgemäß nicht allen Kandidatinnen und Kandidaten Termine am Samstag anbieten. Die Termine werden nach dem Eingang der Anmeldungen vergeben: Wer angemeldet wird, erhält eine Übersicht über freie Termine.
Inhalt der mündlichen Prüfung
In der Prüfungsordnung findet sich folgender Hinweis zur mündlichen Prüfung:
"Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse der Bewerber zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Sie bietet außerdem die Möglichkeit zur Überprüfung der schriftlichen Noten. Die in der beruflichen Praxis erworbenen und für den angestrebten Studiengang verwertbaren Erfahrungen und Fähigkeiten sind angemessen zu berücksichtigen. Die Prüfung kann auch praktische Teile enthalten."
Das bedeutet für Sie, dass in der mündlichen Prüfung keine Inhalte thematisiert werden, die nicht auch durch die Beschreibung schriftlichen Prüfungsteile abgedeckt ist. Sie sollten sich darauf einstellen, dass ein Teil der mündlichen Prüfung in englischer Sprache stattfindet und dass Aufgaben aus dem fachspezifischen Prüfungsteil (z.B. Mathematik) thematisiert werden.





