Bachelor

 

Verfahrens- und Umwelttechnik

Infos für Studierende

Praktikantenamt

Das Praktikantenamt ist für die organisatorische Abwicklung des integrierten praktischen Studiensemesters zuständig. Die Leitung des Praktikantenamts entscheidet darüber hinaus, ob das praktische Studiensemester einschließlich Vor- und Nachbereitung erfolgreich absolviert wurde. Es berät in allen Fragen zum praktischen Studiensemester.

Leitung des Praktikantenamts VU:
Prof. Dr. Ing. Karen Schirmer
Raum H 104
Tel: 0049 (0) 7531-206 594
E-Mail: schirmer@htwg-konstanz.de
Sprechzeiten: Do.10.00-11.00h

Vorpraktikum

Bis zum Studienbeginn müssen Studienanfänger ein Vorpraktikum von mindestens 40 Tagen vorweisen.  Ein ensprechender Praktikumsvertrag, der die vollständige Absolvierung des Vorpraktikums bis Studienbeginn möglich macht, ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Vorpraktikum kann ganz oder teilweise durch eine auf das Studium ausgerichteten Ausbildungsberuf  ersetzt werden.

Praktisches Studiensemester (PSS)

Damit Sie ihre im Studium erworbenen Kenntnisse frühzeitig in der beruflichen Praxis anwenden, findet im 5. Studiensemester das sog. Integrierte Praktiksche Studiensemester (kurz PSS) statt. Während dieser Zeit arbeiten Sie in einem verfahrens- und umwelttechnisch ausgerichteten Betrieb  oder einer industrienahen Forschungseinrichtung ausserhalb der Hochschule. Sie sind dabei weiterhin an der HTWG immatrikulliert. Während der Zeit des PSS werden Sie von einem/einer Dozenten/Dozentin des Studiengangs betreut.

Organisatorischer Ablauf:
Das praktische Studeinsemester findet im 5. Studiensemesters statt und umfasst 95 Präsenztage im Betrieb sowie das sog. Praxisseminar. Es wird empfohlen, sich spätestens am Ende des 3. Studiensemesters um eine passende Stelle zu kümmern. Das PSS ist eine gute Gelegenheit, einen Auslandsaufenthalt im Studienablauf einzubauen. Dafür sollten Sie sich bereits zu Beginn des 3.Studiensemesters um die Visa-Gegebenheiten ihres Wunschlandes kümmern.

Praxisseminar:
Das Praxisseminar setzt sich aus Erstellung des Praxissemester-Berichts und dem sog. Nachbereitungsseminar zusammen. Im Praxissemesterbericht soll in strukturierter Form über das Arbeitsumfeld und die durchgeführten Arbeiten berichtet werden. Im Nachbereitungsseminar werden die wesentlichen Ergebnisse der Tätigkeit in Form eines Posters oder einer Präsentation dargestellt und kommentiert. Bei der Erstellung des PSS-Berichts ist die Vorlage für den Praxissemesterbericht zu verwenden.

Anerkennung:
Dass PSS gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn der Praxissemesterbericht und das vom Ausbildungsbetrieb ausgestellte Zeugnis vom Betreuer bzw. der Praktikantenamtsleitung anerkannt wurden. Darüberhinaus ist eine testierte Teilnahme am Nachbereitungsseminar nachzuweisen.

Ausbildungsbetrieb:
Die Praktikantenamtsleitung verteilt zu Beginn des dritten Studiensemesters eine Liste geeigenter Ausbildungsbetriebe. Sie können sich darüber hinaus in Abstimmung mit der Praktikantenamtsleitung selbstständig einen Betrieb ihrer Wahl suchen.

Antrag auf Befreiung von Studiengebühren:
Eine Befreiung der Studiengebühren für das praktische Studeinsemester ist möglich, sofern bis zum Ende des 4. Studeinsemesters ein entsprechender Antrag sowie ein Arbeitsvertrag mit dem PSS-Betrieb im Sekretariat des Studiengangs vorliegen.

Und hier finden sie die wichtigsten Formulare zum praktischen Studiensemester

Für weitere Fragen zum praktischen Studeinsemester steht Ihnen die Leiterin des Praktikantenamts gerne zur Verfügung.

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