Praxissemester
Wenn Sie im kommenden Semester in das PSS gehen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung in das PSS ausfüllen und spätestens zum Beginn des Praktikums an der HTWG einreichen. Anträge auf Zulassung in das praktische Studiensemester können Sie spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn stellen.
Für weitere Fragen zum PSS wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultät.
Für eine eventuell mögliche Erstattung des Studentenwerksbeitrags wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Seezeit.
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