Praxistätigkeit
Für die Praxistätigkeit sind mindestens 95 Präsenztage nachzuweisen. Die Praxistätigkeit soll neben der fachlichen Qualifikation auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet auch Kenntnisse und Erfahrungen über die organisatorischen, rechtlichen und sozialen Strukturen eines Betriebes vermitteln und ist deshalb außerhalb der Hochschule in einem geeigneten Betrieb zu erbringen. Während ihrer Tätigkeit arbeiten die Studierenden bei der Lösung betrieblicher Aufgaben aus dem Berufsfeld des jeweiligen Studiengangs mit. Nach Möglichkeit sollte ein größeres Projekt selbstständig bearbeitet werden. Die Betreuung erfolgt durch den Betrieb.

