Master

 

Internationales Management Asien


Hinweise zum Rücktritt von Prüfungen

Sie können grundsätzlich von den Prüfungen zurücktreten. Wenn Sie von den Studien- und Prüfungsleistungen zurücktreten wollen, können Sie sich innerhalb der vorgegebenen Fristen beim Zentralen Prüfungsamt (A 024) abmelden. Nach der vorgegebenen Frist, können Sie Ihren Rücktritt noch bis zum Tag der Prüfung vor Beginn der Prüfung schriftlich erklären (keine Email). Eine formlose Bescheinigung, die Sie rechtzeitig in zweifacher Ausführung im Sekretariat (M 308) abgeben, ist ausreichend. Bei Leistungen, die in Form einer Hausarbeit oder eines Referates während des Semesters erbracht werden, können Sie bis zu zwei Wochen nach der Vergabe des Themas oder bis zu sonstigen vorgegebenen Terminen zurücktreten.

Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an den Prüfungen teilnehmen können, müssen Sie spätestens einen Tag nach der Prüfung ein Attest (in M 308) abgeben (Vorlage Attest). Sollten Sie es versäumen, von den Prüfungen zurückzutreten oder rechtzeitig ein Attest einzureichen, gilt die Studien- und Prüfungsordnung als nicht bestanden und Sie erhalten eine sogenannte Verwaltungsfünf. Hausarbeiten, die nicht fristgerecht eingereicht werden, gelten ebenfalls als nicht bestanden. Unbedingt zu beachten: Bei Wiederholungsprüfungen erlischt das Rücktrittsrecht! Das heißt, nicht bestandene Prüfungen dürfen nicht geschoben werden. Sie müssen in jedem Fall im darauffolgenden Prüfungszeitraum angetreten werden.