Quereinstieg / Hochschulwechsel
Voraussetzung für einen Quereinstieg ist der Nachweis von Sprachkenntnissen in der jeweiligen asiatischen Fremdsprache sowie an einer Hochschule erworbener wirtschaftswissenschaftlicher Vorkenntnisse. Bei Genehmigung ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht notwendig.
Dem Antrag auf Hochschulwechsel/Quereinstieg müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Antrag auf Zulassung zum Studium (download)
- Kopie der Studien- und Prüfungsordnung, nach der studiert wird/wurde
amtlich beglaubigte Kopie der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (alternativ: des aktuellen Notenkontos;
Vordiplom-/ resp. Zwischenzeugnisses) - Lehrveranstaltungsbeschreibungen (Lehrinhalte) für die den erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zugrunde liegenden
Lehrveranstaltungen (z.B. aus einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis)
Unbedenklichkeitsbescheinigung, in der eine weiterhin bestehende Prüfungsberechtigung im gewählten Studienfach bestätigt wird - Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung, über berufspraktische Zeiten, über Praktika, die ggf. als Praktische Studiensemester anerkannt wurden, etc.
Kontakt
Christiane Rutishauser / Studierendenreferat
christiane.rutishauser@htwg-konstanz.de
Tel.: 07531- 206 104
Raum A 024a
Zulassungsbescheide; Zulassung über Wartesemester, Härteantrag, Quereinstieg Studienberatung, Auswahlverfahren
Prof. Dr. Jinjang Zhu / Leiter Zulassung AS
jzhu@htwg-konstanz.de
Tel.: 07531 - 206 692
Raum M 303
Anerkennung von Prüfungsleistungen; Studienberatung Quereinstieg
Dr. Helena Obendiek / Studiengangsreferentin AS
obendiek@htwg-konstanz.de
Tel.: 07531 - 206 684
Raum M 309
Studienberatung; Auswahlverfahren




