Hochschule

 

Studienangelegenheiten

Rückerstattung Semesterbeitrag

Verwaltungskostenbeitrag

Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn ist Ihnen der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 € zu erstatten.

Studentenwerksbeitrag

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit der Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags durch die Seezeit. Für Informationen über die Voraussetzungen und Fristen wenden Sie sich bitte direkt an die Seezeit.