Senat der HTWG Konstanz
Aufgaben und Mitglieder (Auszug § 19 LHG):
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung - soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind.
Mitglieder kraft Amtes:
das Präsidium
die Dekane
die Gleichstellungsbeauftragte- Mitglieder aufgrund von Wahlen:
sechs Professoren/innen
fünf Studierende
vier Mitarbeiter/innenDie Amtszeit der Studierenden beträgt 1 Jahr, die der übrigen Mitglieder
4 Jahre.

