Studentische Krankenversicherung
- Sie sind unter 25 Jahre? Dann können Sie sich familienversichern.
- Sie sind über 25 Jahre? Dann müssen Sie sich studentisch versichern.
- Sie sind über 30 Jahre und / oder studieren länger als 14 Semester? Dann müssen Sie sich freiwillig versichern.
Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind, sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Auf Antrag können Sie sich von der Krankenversicherungspflicht bei Studienbeginn befreien lassen. Aber Vorsicht! Eine einmal erfolgte Befreiung ist bis zum Ende des Studiums unwiderruflich. In der Regel sind Studierende in der Krankenversicherung Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners mitversichert und müssen keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Diese sogenannte Familienversicherung gilt bis zum 25. Lebensjahr.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung kann bis zum 14. Fachsemester, längstens bis zum Ende des Semesters in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, bestehen. Der Beitrag beträgt ab dem SS 2011 für:
Krankenversicherung | 64,77 € |
Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 J. | 13,13 € |
Pflegeversicherung für alle anderen Studierenden | 11,64 € |
Studierende, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind (z.B. wegen Erreichen der Höchstsemesteranzahl oder des Höchstalters), haben die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern. Dies muss 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der vorherigen Krankenversicherung schriftlich angezeigt werden.



