Studiengebühren
In Baden-Württemberg werden für alle grunständigen und konsekutiven Studiengänge Studiengebühren erhoben. Die Höhe der Studiengebühren beträgt 500,00 EUR pro Semester.
- integriertes Praxissemester
- Beurlaubung
- Auslandssemester
- bei zwei oder mehr Geschwistern
- Erziehung und Pflege eines Kindes unter 14 Jahren
- Behinderung i.S.d. SGB IX
Anträge auf Befreiung sollten im Rahmen der Rückmeldung gestellt werden.
Der späteste Zeitpunkt der Antragstellung ist der Tag vor Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters. Befreiungsanträge können nicht in digitaler Form gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Antragsfristen finden Sie hier.
Bedenken Sie bitte, dass Sie unabhängig von einer eventuellen Ausnahme oder Befreiung von der Studiengebühr (500,00 EUR) in jedem Fall den Verwaltungskostenbeitrag (40,00 EUR) und den Studentenwerksbeitrag (52,70 EUR, ab SS11 55,50 EUR) bezahlen müssen.



