Studiengebühren
Die Landesregierung plant die Abschaffung der Allgemeinen Studiengebühr zum Sommersemester 2012. Das hierzu notwendige Gesetz soll Ende des Jahres 2011 verabschiedet werden.
Innerhalb der Online-Rückmeldung zum SS 2012 sieht die Hochschule Konstanz deshalb - vorbehaltlich des planmäßigen In-Kraft-Tretens des Studiengebührenabschaffungsgesetzes - von der Erhebung der Allgemeinen Studiengebühr ab.
Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 € und der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 55,50 € werden weiterhin erhoben. Innerhalb der Online-Rückmeldung zum Sommersemester 2012 werden von der Hochschule demnach 95,50 € ins Soll gestellt.
Eine vorsorgliche Einreichung von Studiengebührenbefreiungsanträgen ist nicht notwendig.



