Tätigkeitsnachweis bzw. Zeugnis
Am Ende der Praxistätigkeit (ggf. auch bei vorzeitiger Beendigung) stellt der Betrieb einen Tätigkeitsnachweis auf dem Laufzettel des Studierenden und/oder ein Zeugnis aus mit Angaben über
- Beginn und Ende der Ausbildungszeit sowie die Anzahl der Präsenztage im Betrieb
- Art und Inhalt der Tätigkeit.

