Fakultäten

 

Elektrotechnik und Informationstechnik

Tätigkeitsnachweis bzw. Zeugnis

Am Ende der Praxistätigkeit (ggf. auch bei vorzeitiger Beendigung) stellt der Betrieb einen Tätigkeitsnachweis auf dem Laufzettel des Studierenden und/oder ein Zeugnis aus mit Angaben über

  • Beginn und Ende der Ausbildungszeit sowie die Anzahl der Präsenztage im Betrieb
  • Art und Inhalt der Tätigkeit.