Versicherung
Laut Gesetz sind Praktikanten grundsätzlich durch den Betrieb gegen Unfall zu versichern. Während des Praxissemesters besteht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die studentische Krankenversicherung bzw. die Mitgliedschaft in einer Familienversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung weiter.
Soll ein Praxissemester im Ausland durchgeführt werden, so ist durch Rücksprache mit der zuständigen Krankenversicherung zu klären, inwieweit Versicherungsschutz besteht.

