Verwendung der Studiengebühren
Verwendung
Die Studiengebühren stehen der Hochschule für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung.
Entscheidungsprozess
Über die Verwendung der Studiengebühren entscheiden an der Hochschule Konstanz mit Studierenden und Professorinnen und Professoren besetzte Kommissionen. Insgesamt gibt es 15 solcher Kommissionen: eine zentrale Studiengebührenkommission, und vierzehn weitere dezentrale Studienkommissionen.
Alle Hochschulmitglieder, Studierende, Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Anträge zur Verwendung der Studiengebühren an die Kommissionen stellen. Die Anträge können in bestimmten Zeiträumen gestellt werden. Das Präsidium informiert die Mitglieder der Hochschule rechtzeitig per e-Mail.
Die zentrale Studiengebührenkommission
Die zentrale Studienkommission ist zu 50 % mit Studierenden besetzt und besteht aus den vier Mitgliedern des AStA, je einem Studierenden aus den sechs Fakultäten, den sechs Dekanen und den vier Mitgliedern des Präsidiums.
Dieses paritätische Modell beteiligt die Studierenden unmittelbar und gleichberechtigt an der Entscheidung darüber, wofür die Gebühren eingesetzt werden. Die Partizipation der Studierenden bei der Verwendung ihrer Beiträge ist ein wesentliches Prinzip an der Hochschule Konstanz.
Die zentrale Studienkommission ist zuständig für fakultätsübergreifende Anträge zur Verwendung der Studiengebühren. Dazu zählen die Bereiche Bibliothek, Förderung und Ausbau des Fremdsprachenangebots, Gleichstellung von Männern und Frauen, IT-Infrastruktur, Lehrangebot, Öffentlichkeitsarbeit, Projekte mit besonderer Außenwirkung sowie Mobiliar.
Die Bereiche Labore und deren Ausstattung sowie Exkursionen fallen im Regelfall in die Zuständigkeit der Fakultäten bzw. der dortigen Studienkommissionen.
Für Fragen zu den Studienkommissionen Ihrer Fakultät, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Fakultätssekretariat.



