Visum und Aufenthaltsgenehmigung
Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ein Studentenvisum (Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken).
Studentenvisum
Das Studentenvisum erhalten Sie von der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Heimatland, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
1. Vorlage der Zulassung oder Zugangsberechtigung
- zum Studium an einer deutschen Hochschule oder
- zum Aufnahmetest an einem Studienkolleg oder
- zur Sprachprüfung DSH.
2. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
und über eine Krankenversicherung.
Näheres hierzu erfahren Sie von der für Sie zuständigen
Ausländerbehörde oder deutschen Auslandsvertretung.
Sie müssen sich also zuerst bei uns bewerben und können sich anschließend mit der Bescheinigung von uns an die Deutsche Botschaft (oder das Konsulat) wenden.
Mit einem Touristenvisum ist zwar die Teilnahme am Aufnahmetest und an der DSH möglich, nicht aber die Einschreibung an der Hochschule.
Nach Ankunft in Deutschland muss sich jeder Studienbewerber innerhalb von acht Tagen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes und beim Ausländeramt (Rechts- und Ordnungsamt) anmelden.
Asylbewerber dürfen erst an unseren Prüfungen oder am Studienkolleg teilnehmen, nachdem sie als Asylant anerkannt wurden, wenn sie nicht eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, die ausdrücklich zum Studium berechtigt.
Der Lebensunterhalt in Deutschland kostet für einen Studierenden monatlich mindestens 650,- €. Diesen Betrag müssen Sie mitbringen. Er kann hier nicht durch Studentenjobs verdient werden. Es gibt zwar die Möglichkeit, neben dem Studium etwas Geld dazu zu verdienen, z.B. in den Semesterferien, allerdings meist nur in geringem Umfang.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Web-Site des
Deutschen Akademischen Austausch Dienstes - DAAD
(German Academic Exchange Services)

