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Studienberatung

Zentrale Studienberatung

Wohngeld

Grundsätzlich sind Studierende vom Wohngeld asugeschlossen, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben. Aber es gibt Ausnahmen. Sie können Wohngeld beantragen

  • wenn dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch (mehr) besteht
    (z.B. wegen Fachrichtugnswechsel, Überschreitung der Regelstudienzeit...),
  • Sie BAföG als Bankdarlehen beziehen,
  • Sie mit Kindern oder anderen Familienangehörigen zusammenwohnen und diese weder dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben noch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld haben.

Zum Thema Wohngeld berät und unterstützt Sie die Sozialberatung von Seezeit. Weiterführende Informationen und Antäge erhalten Sei bei der Wohngeldstelle.

Marlies Piper
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Tel.: +49 (0) 7531 - 88 7305
www.seezeit.com
marlies.piper@seezeit.com

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