Zulassung "unter Auflage"
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren erster Studienabschluss weniger als 210 ECTS (7 Semester) umfasst, können unter der Auflage zugelassen werden, bis zum Abschluss des Masterstudiums die fehlenden Leistungen (i.d.R. 30 ECTS-Punkte) nachzuweisen.
Aufgrund der hohen Studienbelastung können diese zusätzlichen ECTS in der Regel nicht innerhalb der Regelstudienzeit des Masterprogramms (A-, B-, C-Semester) erworben werden. Ein "Vorschaltsemester" ermöglicht Studierenden zudem, im Rahmen ihrer Beauflagung fachspezifische Defizite gezielt auszugleichen. Die ergänzenden Veranstaltungen sind im Rahmen einer Studienberatung durch die Fachvertreter mit dem Studierenden aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs AS auszuwählen. Studien- und Prüfungsleistungen aus früheren Hochschulstudien können bei Nachweis angerechnet werden (Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen)
Die Erfüllung der mit der Zulassung verbundenen Auflagen ist in den Richtlinien zur Erbringung ergänzender Studienleistungen durch unter Auflage zugelassene Studierende geregelt.



