Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossener, erster berufsqualifizierender Abschluss (BEng, BSc , Dipl.-Ing) in einer fachlich passenden Richtung wie beispielsweise Maschinenbau oder andere artverwandte Ingenieursstudiengänge. Da die Anzahl der Studienanfängerplätze im Masterstudiengang MMS auf 15 beschränkt ist, findet ein Auswahlverfahren statt. Dieses Auswahlverfahren orientiert sich an der Überdurchschnittlichkeit des vorausgesetzten Studienabschlusses (Abschlußnote muss mindestens 2,5 oder besser sein). Die Einzelheiten regelt eine Zulassungssatzung.
Der Studienplan ist generell so gestaltet, dass er die Qualifikation eines Bachelor of Engineering (BEng) in Maschinenbau (Mechanical Engineering) als typische Grundlage annimmt. Wer mit einem Maschinenbau-Diplom das Masterstudium beginnt, kann eventuell einige der im Diplom absolvierten Veranstaltungen anerkannt bekommen, so dass es prinzipiell möglich ist, das Aufbaustudium um ein Semester zu verkürzen. Die individuelle Abstimmung erfolgt über den Leiter des Studienganges.


