FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Was macht das Studienkolleg?
- Kann ich als Ausländer in Deutschland studieren?
- Wie sind die Chancen auf einen Studienplatz?
- Welche Unterlagen muss ich an das Studienkolleg schicken, damit meine Zeugnisse geprüft werden?
- Ich bin nicht in Deutschland. Kann ich trotzdem an Ihren Prüfungen teilnehmen?
- Ich habe die notwendigen Prüfungen bestanden. Wie get es weiter?
Was macht das Studienkolleg?
Wir haben viele Aufgaben, die mit der Auswahl und Vorbereitung von ausländischen Studienbewerbern zu tun haben:
* Wir prüfen Ihre Zeugnisse und stellen für Sie kostenlos Bescheinigungen aus, mit denen Sie sich an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg bewerben können.
* Wir führen Kurse durch, in denen sich Studienbewerber auf ein Studium vorbereiten können: Kurse zur Vorbereitung auf den Aufnahmetest zum Studienkolleg und Kurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung.
* Wir beraten Sie in Fragen der Zulassung an Hochschulen in Baden-Württemberg.
Kann ich als Ausländer in Deutschland studieren?
Ja. Sie benötigen ein heimatliches Reifezeugnis, das Ihnen den Zugang zu einer Hochschule in Deutschland ermöglicht, und Sie müssen eine Sprachprüfung absolvieren.
In Deutschland kann man an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Universitäten studieren.
Das Bachelor Studium an einer Hochschule dauert 6 - 8 Semester. Ein bis zwei Semester davon sind Praxissemester, in denen die Studenten praktische Arbeitserfahrungen sammeln können. Die Studienzeit dauert also nur drei bis vier Jahre und das Niveau der Ausbildung ist sehr hoch. Daher sind die Studiengänge an den Hochschulen auch im Ausland sehr beliebt.
Wenn Sie Ausländer sind, und an einer Hochschule in Baden-Württemberg in einem Bachelor- oder Diplom-Studiengang studieren möchten, können Sie sich beim Studienkolleg der Hochschule Konstanz melden. Wir sind die zentrale erste Anlaufstelle für das Ausländerstudium an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg.
Es gibt Ausnahmen: EU-Bürger, die an der HS Pforzheim oder an der HS Karlsruhe oder an der HS Weingarten studieren wollen, müssen sich direkt an diese Hochschulen wenden.
Wenn Sie an einer Universität in Deutschland studieren möchten, müssen Sie sich in der Regel beim Akademische Auslandsamt der Universität bewerben.
Wie sind die Chancen auf einen Studienplatz?
Für Nicht-EU-Bürger sind in Baden-Württemberg je nach Hochschule 8-10 % aller Studienplätze reserviert. EU-Bürger konkurrieren mit den deutschen Studienbewerbern um einen Studienplatz.
Die Plätze werden nach der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses vergeben. Die Chancen auf einen Studienplatz sind zur Zeit recht gut.
Wenn Sie sich für ein ingenieurwissenschaftlich-technisches Studium entscheiden, sind Ihre Chancen sehr gut, an der gewünschten Fachhochschule sofort einen Studienplatz zu erhalten.
Wenn Sie sich für ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder für Architektur entscheiden, kann es vorkommen, dass Sie nicht an der Hochschule Ihrer ersten Wahl einen Studienplatz erhalten oder es kann zu Wartezeiten kommen.
Welche Unterlagen muss ich an das Studienkolleg schicken, damit meine Zeugnisse geprüft werden?
Die Liste mit den notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Seite Bewerbungsunterlagen.
Dort finden Sie auch das Bewerbungsformular (Download Antrag (PDF)).
Ich bin nicht in Deutschland. Kann ich trotzdem an Ihren Prüfungen teilnehmen?
Den Aufnahmetest zum Studienkolleg führen wir in mehreren Ländern durch.
Erkundigen Sie sich bei uns, ob der Aufnahmetest auch in Ihrem Heimatland durchgeführt werden kann. Die DSH wird nur in Konstanz durchgeführt.
Ich habe die notwendigen Prüfungen bestanden. Wie geht es weiter?
Sie erhalten von uns eine Bescheinigung, mit der Sie sich an einer Hochschule in Baden-Württemberg um einen Studienplatz bewerben können. Denn wir vergeben keine Studienplätze, sondern schicken Ihnen gegebenenfalls eine Zugangsberechtigung.
Mit dieser vom Studienkolleg ausgestellten Bescheinigung und einem Finanzierungsnachweis kann bei der Deutschen Botschaft im Ausland eine Aufenthaltsberechtigung zum Studium in Deutschland (Studentenvisum) beantragt oder bei der Ausländerbehörde in Deutschland verlängert werden. Außerdem brauchen Sie die Zugangsberechtigung des Studienkollegs, um sich an den Hochschulen in Baden-Württemberg um den konkreten Studienplatz bewerben zu können. Die Fristen, die Sie hierbei beachten müssen, sind jeweils 15.1. und 15.7.
Wenn Sie bereits eine DSH, TestDaF, ZOP etc. oder eine Feststellungsprüfung bestanden haben können Sie diese jederzeit zusammen mit Ihren heimatlichen Bildungsnachweisen von uns anerkennen lassen. Hierfür gibt es keine Fristen. Sie sollten aber in diesem Fall den Briefumschlag mit dem Sie Ihre Unterlagen bei uns einreichen außen deutlich markieren mit dem Vermerk: "Direktzulassung".


