Beachten Sie, dass bei Bewerbungen für ein:
- Bachelorstudiengang in das erste Semester nur die letzten drei ausgedruckten und fristgerecht bei der Hochschule Konstanz eingegangenen Anträge auf Zulassung nehmen am Zulassungsverfahren teil. Bei mehreren zeitgleich eingehenden Anträgen, werden nur die Anträge auf Zulassung mit den geringsten Antragsnummern beachtet. (Sie können alle Bewerbungen in einem Briefumschlag bei uns einreichen!)
Zweitstudienbewerber*innen nur eine Bewerbung / ein Antrag auf Zulassung gestellt werden darf. Sofern mehr Anträge auf Zulassung bei uns eingehen, nimmt nur der letzte ausgedruckte und fristgerecht bei der Hochschule Konstanz eingegangene Antrag auf Zulassung mit der geringsten Antragsnummer am Zulassungsverfahren teil.
- Bachelor- oder Masterstudiengang in ein höheres Semester nur der ausgedruckte und fristgerecht bei der Hochschule Konstanz eingegangenen Anträge auf Zulassung mit der geringsten Antragsnummer am Zulassungsverfahren teilnimmt.
- Masterstudiengang in das erste Semester nur der ausgedruckte und fristgerecht bei der Hochschule Konstanz eingegangene Antrag auf Zulassung mit der geringsten Antragsnummer am Zulassungsverfahren teilnimmt.