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Konstruktive Atmosphäre

Der Seerhein und die Gebäude der HTWG an seinem Ufer.

Gemeinsame Diskussion von Ministerium, Hochschulrat und Senat

Am 20.2.2018 fand in Konstanz an der HTWG eine gemeinsame Sitzung hochrangiger Vertreter des MWK (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst), des Hochschulrats und des Senats statt. In ausgesprochen konstruktiver Atmosphäre wurden die Mängel in Vorgehensweisen vor allem bei der Vergabe von Leistungs- und Forschungszulagen an der HTWG diskutiert.

Es ging dabei sowohl um inhaltliche als auch kommunikative Aspekte von Erarbeitung, Umsetzung und Konsequenzen von Korrekturmaßnahmen. Am Rande wurde auch die Einbettung in die politische Gesamtlage gestreift. Es wurde sehr deutlich, dass MWK und HTWG (vertreten durch Senat und  Hochschulrat) ein gemeinsames Ziel haben: Vollständig gesetzeskonforme Vorgehensweisen als Grundlage einer effizienten Hochschule, die sich mindestens so erfolgreich wie in der Vergangenheit mit attraktiven Angeboten auf die Handlungsfelder Lehre, Forschung und Transfer sowie Weiterbildung konzentrieren kann.

Zusammenfassend sind folgende Einzelaspekte zur näheren Erläuterung aufzuführen:

- Das MWK betonte, dass es bei den Diskussionen nicht um die Beurteilung der Leistungen der Hochschule und insbesondere ihrer Professoren geht, sondern um die rechtskonforme Vergabe und Abwicklung.

- Dabei darf die Hochschule nicht das Gesetz korrigieren, selbst wenn es hierfür einen aus ihrer Sicht „gerechteren“ Ansatz geben sollte.

- Leistungsevaluationen sind individuell vorzunehmen und entsprechend zu dokumentieren. Die Vergabe der Leistungsbezüge liegt hinsichtlich Umfang und Beurteilungsgrundlage in der Autonomie der Hochschule. Sofern Vergaben nicht rechtskonform erfolgten, ist die Hochschule auch für eine ggf. notwendige Rückabwicklung oder sonstige Korrekturmaßnahmen zuständig. Der Vergaberahmen wurde von der Hochschule Konstanz jederzeit eingehalten.

- Hinsichtlich der Aufarbeitung in der Vergangenheit gewährter Leistungsbezüge ist das Prinzip des möglichen Vertrauensschutzes selbstverständlich von Rechts wegen auch in diesem Gesamtkontext zu beachten.

- Drittmittel sind Zuwendungen an die Hochschule und unterliegen den Regelungen des Landes. Die Kalkulation der daraus gewährten Forschungszulagen muss regelkonform und individuell dokumentiert erfolgen.
Sofern dies nicht erfolgte, sind Korrekturen vorzunehmen.

- Die diskutierten Themen gelten als lösbar, vor allem in Anbetracht der guten und vertrauensvollen inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen der HTWG und dem MWK. Dies gilt insbesondere auch für die Zusammenarbeit mit der Verwaltung der HTWG.

- Das MWK bietet der Hochschule bei der Aufarbeitung direkte Rückkopplung und inhaltliche Unterstützung an. Auch andere HAWen haben – bei  Bedarf und soweit die Hochschule dies wünscht – fachliche Unterstützung angeboten.

- Die Kommunikation der Einzelthemen an die Presse Anfang 2018 war im politischen Gesamtrahmen nicht aufschiebbar. Für die Zukunft wird eine aufeinander abgestimmte Kommunikation angestrebt. Die Arbeit an den Einzelthemen wird in enger Zusammenarbeit mit dem MWK in den kommenden Wochen mit hoher Priorität weitergeführt werden.

Hochschulrat, Präsidium und MWK weisen gemeinsam darauf hin, dass es nun darum gehen muss, zügig und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar die leistungsorientierte Mittelvergabe rechtskonform aufzustellen. Dies liegt insbesondere im Interesse der Hochschule selbst, deren sehr guter Ruf dann nicht in Gefahr gerät, wenn durch transparente Verfahren Klarheit im Umgang mit den betroffenen Fällen und zudem einwandfreie und nachvollziehbare Verfahren für die Zukunft geschaffen werden.

Gemeinsame Mitteilung von Hochschulrat, Präsidium und MWK.