Betriebswirtschaftslehre

    Fragen Sie sich auch, was eigentlich genau ein Betriebswirt / eine Betriebswirtin macht? Wollen Sie wissen, unter welchen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontextbedingungen Unternehmen und ganze Volkswirtschaften agieren? Möchten Sie sich im Studium engagieren, kritisches Hinterfragen und moralisches Reflektionsvermögen entwickeln? Dann sind Sie bei uns richtig, wir haben das richtige Programm für Sie.


    Hochschulwechsel | Quereinstieg


    Was ist zu beachten?

    WICHTIG: Lassen Sie sich vor einer Bewerbung um einen Studienplatz im Wege des Hochschulwechsels / Quereinstiegs über die aktuellen Rahmenbedingungen und Studienspezifika beraten.

    Kontakt: Referentin BWL Sabine Bethge, sabine.bethge@htwg-konstanz.de, Tel.: 07531 - 206 425
     

    Bewerbungsfristen für den Hochschulwechsel:
     

    • Zu einem Wintersemester: 15. Juli
    • Zu einem Sommersemester: 15. Januar

    Nachweise von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach Bewerbungsschluss ausgestellt werden, können in die Begutachtung der Bewerbung NICHT berücksichtigt werden.

    Informationsblatt zum Hochschulwechsel / Quereinstieg in den BWL-Studiengang an der HTWG Konstanz


    Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Was kann anerkannt werden?

    Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden - wie oben beschrieben - bei festgestellter Vergleichbarkeit auf Antrag anerkannt.

    Auch die an einer anderen deutschen Hochschule derselben Hochschulart in dem gleichen oder verwandten Studiengang erfolgreich abgelegte Vor- oder Zwischenprüfung wird auf Antrag anerkannt. Ein einschlägiges praktisches Studiensemester wird auf Antrag anerkannt, sofern es nach den Richtlinien für das integrierte praktische Studiensemester im Studiengang BWL an der HTWG Konstanz absolviert worden ist und die Voraussetzungen gemäß § 8 SPOBa erfüllt sind.

    Wie erfolgt eine Anerkennung?

    Der Antrag auf Anerkennung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Immatrikulation an der Hochschule Konstanz beim/bei der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden schriftlich zu stellen. Nach Ablauf der Drei-Monats-Frist besteht kein Anspruch auf Anerkennung mehr. Im Antrag muss die Studienzeit und jede Studien- und Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll, einzeln aufgeführt werden. Es obliegt dem/der Antragssteller/in, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen (vollständiger Regelungstext siehe § 24 SPOBa ).

    Wo werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht?

    Die vollständig zusammengestellten Bewerbungsunterlagen werden fristgerecht bei der studentischen Abteilung der HTWG Konstanz über das  Online-Portal  hochgeladen.

    Alsdann erfolgt die interne Weitergabe an den Studiengang BWL, dort ans Studiengangsreferat und an das Prüfungsamt BW.

    Die Zulassung beim Hochschulwechsel hängt grundsätzlich von der Anzahl anerkennungsfähiger Studien- und Prüfungsleistungen und von freien Kapazitäten ab, da es eine begrenzte Zahl von Studienplätzen pro Semester gibt. Üblicherweise werden die Zahlen über freie Plätze frühestens 1-2 Wochen vor Semesterbeginn bekannt, d.h. bei einer Zulassung oder Absage muss in jedem Fall mit einer sehr kurzfristigen Benachrichtigung (3-5 Tage vor Vorlesungsbeginn) gerechnet werden. Ggf. kann telefonisch erfragt werden, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht.


    Kontakt

    WICHTIGER HINWEIS:
    Die vollständig ausgefüllten Formblätter (s.o.) müssen(!) - versehen mit den erforderlichen Nachweisen - mit der Bewerbung hochgeladen werden, sonst ist eine Bearbeitung nicht möglich!

    Ansprechpersonen

    Fachstudienberatung Quereinstieg/Hochschulwechsel
    Referentin BWL (P 203)

    Leiter Prüfungsamt BWL (P 208)
    Dipl. Verw.Wiss. Sabine Bethge
    HTWG - Hochschule Konstanz
    Technik, Wirtschaft und Gestaltung
    Alfred-Wachtel-Straße 8
    78462 Konstanz
    Tel.: +49 7531 206-425
    sabine.bethge@htwg-konstanz.de
    Prof. Dr. Stephan Grüninger
    HTWG - Hochschule Konstanz
    Technik, Wirtschaft und Gestaltung
    Alfred-Wachtel-Straße 8
    78462 Konstanz
    Tel.: +49 7531 206-251
    stephan.grueninger@htwg-konstanz.de