Betriebswirtschaftslehre

    Fragen Sie sich auch, was eigentlich genau ein Betriebswirt / eine Betriebswirtin macht? Wollen Sie wissen, unter welchen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontextbedingungen Unternehmen und ganze Volkswirtschaften agieren? Möchten Sie sich im Studium engagieren, kritisches Hinterfragen und moralisches Reflektionsvermögen entwickeln? Dann sind Sie bei uns richtig, wir haben das richtige Programm für Sie.

    Aktuelle Termine für die Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen zum Praktischen Studiensemester im SoSe 2024

    Praktikantenamt

    Das Praktische Studiensemester im Bachelor-Studium

    Das Praktische Studiensemester (PSS) ist fester Bestandteil des Bachelor-Studiums an der Hochschule Konstanz, vgl. hierzu § 8 Allgemeiner Teil der Studien- und Prüfungsordnung. Sein Hauptbestandteil ist ein mindestens 20-wöchiges Pflichtpraktikum in einem Unternehmen, welches im 5. Semester absolviert wird. An der Hochschule wird das Praktikum durch Veranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung ergänzt.

    Zielsetzung

    Im Mittelpunkt des PSS sollte ein Projekt stehen. Die Studierenden sollten ihr im Studium erarbeitetes Wissen im Rahmen eigenständiger Projektarbeit, zum Beispiel durch die Einbringung von Ideen oder durch die Übernahme von Verantwortung für Aufgaben, weiter vertiefen und so einen umfassenden Überblick über ein Aufgabengebiet oder auch über einen Unternehmensbereich gewinnen. Ferner sollte das PSS auch Anhaltspunkte und Orientierung für eine künftige Berufstätigkeit geben. Darüber hinaus sollten die Studierenden in dieser Zeit die Chance nutzen, Ideen für eine praxisbezogene Bachelorarbeit zu entwickeln.
    Um die sprachlichen und fachlichen Kompetenzen in einem internationalen wirtschaftlichen Kontext weiter auszubauen und zu ergänzen, und auch um den persönlichen Erfahrungshorizont um die Herausforderungen eines anderen kulturellen Umfeldes zu erweitern, sollte ein Praktikum im Ausland in Erwägung gezogen werden.

    Suche nach einem Praktikumsplatz

    Die Studierenden sind für die Suche nach einem geeigneten Praktikum selbst verantwortlich. Das Praktikantenamt stellt in seinem  MOODLE-Kurs Informationen rund um das Thema Praktikum zur Verfügung. Dieser Kurs enthält auch den Link zum zentralen Stellen- und Karriereportal der Hochschule Konstanz.

    Dauer des Praxissemesters

    Das PSS muss mindestens 95 Anwesenheitstage (dies entspricht ca. 20 Wochen) umfassen. Urlaubstage und eventuelle Krankheitstage zählen nicht als Anwesenheitstag und sind somit hinzuzurechnen / im Vorfeld einzukalkulieren. Wir empfehlen grundsätzlich eine Praktikumsdauer von 6 Monaten.

    Verträge

    Die Praktikantenverträge sowie der Antrag auf Zulassung  (Datei mit dem Antragsformular zum Ausfüllen herunterladen) zum integrierten Praktischen Studiensemester müssen vor Beginn der Tätigkeit per Mail an das Praktikantenamt BWL (praktikum-bwl@htwg-konstanz.de) gesendet werden. Dort werden sie auf ihre Eignung geprüft. Hinsichtlich der Eignung von Praxisstellen berät das Praktikantenamt BWL auf Anfrage im Vorfeld.

    Vorbereitung

    Die PSS-Vorbereitung umfasst Pflichttermine für die Studierenden, die beispielsweise den Bewerbungsprozess, die richtige Auswahl eines Unternehmens, das soziale Verhalten im Unternehmen und die Aspekte eines Praktikums im Ausland thematisieren. Weitere Veranstaltungen fördern gezielt Kompetenzen für die Konzeption und Durchführung von Projekten. Der Erfahrungsaustausch unter den Studierenden wird durch Veranstaltungen wie den ‚Jahrmarkt der Praxiserfahrungen’ gewährleistet.

    Nachbereitung

    Die Nachbereitung ist in erster Linie eine Reflektion der Erfahrungen. Die Studierenden organisieren selbständig den ‚Jahrmarkt der Praxiserfahrungen’, zu dem sie die jüngeren Semester einladen, um ihre Erfahrungen im Bewerbungsprozess, im Praktikum selbst und auch bezüglich des Berichtes vorzustellen. Bestandteil der Reflektion ist auch eine Broschüre mit relevanten Adressen und Kontakten, einer Kurzbeschreibung des Praktikums und einem kurzen Fazit für die eingeladenen Studierenden.

    Praxissemesterbericht

    Kern der Nachbereitung ist die Erstellung eines qualifizierten Berichtes zum PSS, der vom Leiter des Praktikantenamtes begutachtet wird (i.S.v. bestanden/ nicht bestanden). Der PSS- Bericht sollte ca. 20-25 Seiten umfassen und folgende Punkte beinhalten:

    • kurze Beschreibung des Unternehmens (z.B. Entwicklung, Branche, Organisation)
    • Ablauf des Praktikums unter Angabe der durchlaufenen Abteilungen und der Vorort ausgeübten Tätigkeiten (Inhalt, Umfang und Dauer der einzelnen Tätigkeiten)
    • eine ausführliche Darstellung der selbst bearbeiteten Aufgaben und Themen (Hauptteil des Berichts!), kurzes Fazit (Wertung des Praktikums).
       

    Ebenfalls sind vorzulegen:

    • eine Bescheinigung über die Zahl der Anwesenheitstage (diese kann auch im Zeugnis enthalten sein), sowie
    • eine zweiseitige Kurzfassung des Berichtes und der ausgefüllte Evaluierungsbogen zur Weitergabe der Erfahrungen an Folgesemester.


    Der Bericht ist von einem Vertreter des Unternehmens zu unterschreiben und fristgerecht zusammen mit dem Zeugnis beim Praktikantenamt abzugeben. Ein einfaches Zeugnis ist ausreichend. Für spätere Bewerbungen sollte allerdings ein qualifiziertes Zeugnis gefordert werden.

    Anerkennung

    Voraussetzung für die Anerkennung:

    • Teilnahme an allen Pflichtveranstaltungen der Vor- und Nachbereitung
    • fristgerechte Abgabe eines vom Unternehmen genehmigten und unterzeichneten Berichtes inklusive aller zusätzlichen Bestandteile wie die Bescheinigung über die Zahl der Anwesenheitstage, der zweiseitige Kurzbericht und der ausgefüllte Evaluierungsbogen
    • Abgabe eines Zeugnisses


    Bei nicht fristgerechter Abgabe muss ein Antrag auf Verlängerung der Frist beim Leiter des Praktikantenamtes gestellt werden.

    Die Sprechzeiten des Praktikantenamtes sind nachfolgend aufgeführt und hängen jeweils zu Semesterbeginn am Büro des Praktikantenamtes
    P 205 aus.

    Serviceleistungen des Praktikantenamtes:

    • Beratung bei der Auswahl geeigneter Unternehmen (Praxisstellen)
    • Prüfung und Genehmigung von Anträgen und Praktikumsverträgen auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester (PSS)
    • Informationsmaterial zu potenziellen Praktikantenplätzen von Unternehmen
    • Beratung zu Bewerbungsmodalitäten im internationalen Kontext.


    Alle praxissemesterrelevanten Formulare werden im MOODLE-Kurs [Informationen des Praktikantenamtes BW + Stellenbörse] eingepflegt, so dass die Recherche und Bearbeitung der Unterlagen von überall her möglich ist.

    Anbieter von Praktikumsstellen oder anderen Angeboten wenden sich bitte direkt an das zentrale Karriereportal der HTWG Konstanz.

    Zu Web-Adressen von Jobbörsen (Praktika) wird u.a. auch auf der Homepage des Career- & Project- Center (CPC) verwiesen.

    Alle weitere Informationen zum Praxissemester finden Studierende im MOODLE-Kurs des Praktikantenamtes BWL.


    Urteil der Praxis:

    „Die Absolvierung geeigneter studienbegleitender Praktika ist heute eines der wichtigsten Kriterien bei der Einstellung von Nachwuchskräften. Wurde ein erfolgreiches Praktikum im Ausland absolviert, zählt dies doppelt.“ 

    Kontakte und Sprechzeiten des Praktikantenamtes BWL

    Was gibt es im Praktikantenamt?

    Im Praktikantenamt der BWL bekommen Sie allgemeine Auskünfte zu verschiedenen Angeboten für das Praxissemester. Wir verwalten Firmenanschriften und beraten gerne, welche Firma zum Studierenden passt.

    Zu den Hauptaufgaben gehören unter anderem die Annahme der Verträge, Praxissemesterberichte, Zeugnisse und Fragebögen sowie die Auskunft zu Bewerbungsinformationen rund um das Praxissemester.

    Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an uns oder schreiben uns eine E-Mail.

    Jederzeit dürfen Sie auch unseren Briefkasten neben P 203 nutzen.

    Praktikantenamtsleiter, PSS

    Prof. Dr. Olaf Hoffmann
    e-mail: olaf.hoffmann@htwg-konstanz.de
    Raum P205
    Tel. +49 7531 206-655
    Fax +49 7531 206-427
    Sprechzeiten: Fr. 13:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Themen

    Entscheidung über Verträge, Berichte & Zeugnisse im PSS, PSS-Vor- und Nachbereitung

    Praktikantenamt

    Janina Pfeifer
    e-mail: praktikum-bwl@htwg-konstanz.de

    Raum P 205

    Sprechzeiten: Bitte melden Sie sich per eMail bei Frau Pfeifer (studentische Mitarbeiterin im Praktikantenamt der Studiengänge BWL).

    Themen

    Allgemeine Auskünfte zu den Praktika, Verwaltung der Firmenanschriften, Annahme der Verträge, Berichte, Zeugnisse und Fragebögen, Bewerbungsinformationen - zusätzlich steht der Briefkasten neben P 203 zur Verfügung.

    FAQs zum Praktischen Studiensemester (Praxissemester)

    • Informationen zur Organisation und zu den Inhalten des Praktischen Studiensemesters?

      Damit die Studierenden die im Studium erlangten Kenntnisse frühzeitig in einer berufsnahen Umgebung erweitern können, ist ein Praxissemester in einem Unternehmen außerhalb der Hochschule vorgesehen.

      Das Integrierte Praktische Studiensemester (PSS) findet im fünften Fachsemester statt.

      Das Praxissemester gliedert sich im Prinzip in drei Teilbereiche. Erst wenn alle drei Teilbereiche abgeschlossen sind, kann die Anerkennung alks Praxissemester erfolgen.

      Teilbereich 1 umfasst Veranstaltungen zur Vorbereitung auf das Praktische Studiensemester im 3. + 4. Semester (Informationen rund ums Praxissemester, Jahrmarkt der Praxiserfahrung, Projektmanagement in Aktion).


      Teilbereich 2 ist das eigentliche Praxissemester. Es umfasst 20 Wochen (mindestens 95 Präsenztage) / PSS im Betrieb. Hierfür steht im Wintersemester der Zeitraum 01.08. bis 28.02. und im Sommersemester der Zeitraum 22.02. bis 30.09. zur Verfügung.
      Die Suche nach einem geeigneten Praxisplatz ist Aufgabe der Studierenden. Soll das Praxissemester im Ausland stattfinden, so empfiehlt es sich, bereits zwei Semester vor dem PSS mit den Bewerbungen zu beginnen. Falls Zweifel bestehen, ob das in Betracht kommende Unternehmen eine angemessene Ausbildung sicherstellen kann, ist Rücksprache beim Praktikantenamtsleiter zu nehmen.

      Studierende im Praxissemester sind weiterhin Hochschulangehörige. Vor Beginn der Praxistätigkeit ist deshalb unbedingt ein Antrag auf „Zulassung in das praktische Studiensemester“  zu stellen, der zusammen mit dem Praktikumsvertrag einzureichen ist. Die Frist zur Einreichung der Antragsunterlagen ergibt sich aus dem entsprechenden PSS-Terminplan. Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt oder die Zulassung aus anderen Gründen nicht gewährt, verbleiben die betroffenen Studierenden im 4. Einstufungssemester. Dies bedeutet eine Verlängerung der individuellen Studiendauer mit allen daraus folgenden Konsequenzen bzgl. Fristen, Förderung etc.. Weitere Informationen finden Sie in dieser PSS-Broschüre.

      Teilbereich 3 umfasst die Nachbereitung des Praktischen Studiensemesters, die in Form verschiedenener Einzelveranstaltungen wieder an der Hochschule stattfindet.

      In allen drei Teilbereichen besteht Anwesenheitspflicht!

    • Unter welchen Voraussetzungen werde ich in das Praktische Studiensemester zugelassen?

      Um in das Praktische Studiensemester zugelassen zu werden, müssen alle Prüfungsleistungen des Grundstudiums erfolgreich erbracht worden sein.

    • Kann das Praktische Studiensemester verschoben werden?

      Sie können einen Antrag auf Verschiebung des Praktischen Studiensemesters stellen. Auf dem gleichnamigen Formular müssen Sie dabei gute Gründe für die gewünschte Verschiebung angeben. Die Bewilligung ist dabei an enge Voraussetzungen geknüpft.

      Der Antrag ist an den Leiter des Praktikantenamtes BWL, Prof. Dr. Hoffmann, zu richten und im Studiengangsreferat (Frau Bethge, P 203) abzugeben.

       

    • Können im Praxissemester Prüfungen abgelegt werden?

      Sie dürfen während des Praxissemesters nur an Wiederholungsprüfungen teilnehmen (dazu zählen auch solche, bei denen Sie im ersten Versuch unentschuldigt gefehlt haben), nicht aber an Prüfungen, zu denen Sie zum ersten Mal antreten würden. Und die Anzahl solcher Wiederholungsprüfungen ist auf 2 beschränkt.

      Da die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen während des Praxissemesters freiwillig ist, werden Sie zu diesen nicht automatisch angemeldet, sondern müssen die Prüfungsanmeldung selbst vornehmen. (Beachten Sie dazu bitte in den aktuellen Infos des Zentralen Prüfungsamts.)