Gleichstellung und Diversity

    Ausschreibung Gastprofessur

    Die Gastprofessur wird jeweils mit Start im Wintersemester zu Beginn eines Jahres ausgeschrieben.
    Sie ist auf W2-Basis mit einer halben Stelle für zwei Semester ausgelegt.

    Ziel ist, die professoralen Berufungschancen von Frauen zu erhöhen.

    Vor allem in Fakultäten, in denen Wissenschaftlerinnen nach dem Kaskadenmodell unterrepräsentiert sind, soll die Gastprofessur eine Vorbildfunktion für Studentinnen einnehmen, zum Selbstverständnis von Wissenschaftlerinnen in männlich dominierten Disziplinen beitragen und zu einer Öffnung des (Forschungs-) und Lehrangebots für Gender/Diversity-Aspekte führen. Erwartet wird ein Gleichstellungsbeitrag im Fach oder im Rahmen der Selbstverwaltung. Einstellungsvoraussetzungen gemäß LHG § 47.

    Sie interessieren sich für die Gastprofessur? Dann kontaktierien Sie gerne den jeweiligen Dekan oder bei formalen Fragen Michaela David.

    Antragsverfahren

    Der*die Dekan*in reicht den Antrag der Fakultät bei der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Prof. Dr. Rebekka Axthelm, ein.

    Der Antrag setzt sich zusammen aus:

    • Begründung der Eignung der Kandidatin.
    • Avisierter Beitrag zu Gleichstellungsaktivitäten und/oder genderorientierter Lehre.
    • Erklärung der Bereitstellung eines Arbeitsplatzes.
    • Lebenslauf (inkl. Lehrveranstaltungsverzeichnis etc.) und i.d.R. Promotionsurkunde.
       

    Satzung Gastprofessur

    Brigitte-Schlieben-Lange-Programm

    Für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind

    Zur Förderung des Professorinnennachwuchses in Baden-Württemberg schreibt die Landesregierung das Brigitte-Schlieben-Lange-Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen mit Kind aus. Vorrangiges Ziel dieses Programms ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen bei der Qualifizierung für eine Professur zu unterstützen und ihnen eine größere Planungssicherheit während der Qualifizierungsphase zu bieten. Es ist das übergeordnete Ziel des Förderprogramms, die Erhöhung des Frauenanteils auf Leitungspositionen in der Wissenschaft zu beschleunigen. Während die Förderrichtlinie I die Förderung von Qualifizierungsvorhaben nach der Promotion vorsieht, zielt insbesondere die Richtlinie III auf die Förderung berufsbegleitender Promotionen von Akademikerinnen mit Kind, die eine Professur an einer HAW anstreben.

    Derzeit gibt es keine Ausschreibung.
    Im Rahmen der Förderrichtlinie III sind zwei Varianten möglich:

    1. Berufsbegleitende Promotionen von Frauen, die außerhalb der Hochschule berufstätig sind, werden für die Dauer von bis zu zwei Jahren durch ein Stipendium von 1.200 € pro Monat gefördert. Die parallele Erwerbstätigkeit soll höchstens 50% einer Vollbeschäftigung betragen.
       
    2. Berufsbegleitende Promotionen bei paralleler Tätigkeit an einer HAW können als Beschäftigungsverhältnis im Umfang von max. 75% eines Vollzeitäquivalents in der Entgeltgruppe TV-L 13 gefördert werden. Seitens der betreuenden Hochschule sind mindestens 25% eines vollen Beschäftigungsumfangs zu finanzieren. Im Regelfall fördert das MWK somit ein Beschäftigungsverhältnis im Umfang von 50% eines VZÄ in der Regel für die Dauer von zwei Jahren.

    Traumberuf Professorin

    Das Mentoringprogramm geht in die zweite Runde!

    Im Netzwerk- und Qualifizierungsprogramm des Verbundprojektes "HAW-Mentoring – Traumberuf Professorin" engagieren sich seit April 2017 neben der HTWG sechs weitere Hochschulen dafür, langfristig mehr Frauen für den Beruf als Professorin an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zu gewinnen.

    Informationen zum Programm und Bewerbungsverfahren

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    Gesucht werden Frauen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Kultur, die Interesse an einer Lehr- oder Forschungstätigkeit haben. Sie erhalten als Mentees die Möglichkeit, sich mit ihren Mentor*innen einer HAW über fachliche und wissenschaftliche Fragen auszutauschen und bekommen einen authentischen Einblick in das Tätigkeitsfeld einer Professur.

     

    Dual Career Service

    Doppelkarrieren erfolgreich gestalten

    Sie wollen gemeinsam erfolgreich sein? Sich beide beruflich weiterentwickeln und dennoch ihre familiären Verpflichtungen aktiv wahrnehmen?

    Der Dual Career Service der Hochschule Konstanz bietet Partnerinnen und Partnern der (neu kommendenden) Professoren*innen, Nachwuchswissenschaftler*innen und Führungskräfte ein Informations- und Beratungsangebot rund um Fragen zur Fortsetzung ihrer beruflichen Karrieren. Dabei wird Unterstützung bei der Stellensuche angeboten sowie Information und Beratung zu Weiterbildung- und Qualifizierungsfragen und Fragen für einen erfolgreichen Neustart in Konstanz.

    Mehr Informationen
    Dual Career Service

    Das Angebot umfasst

    • Individuelle strategische Business- und Karriereberatung und Coaching
    • Bewerbungsberatung
    • Unterstützung bei der Stellensuche
    • Work-Life-Balance-Beratung

     

    sowie in den Bereichen Weiterbildung und Qualifizierung

    • Trägerübergreifende und individuelle Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung
    • Informationen über aktuelle Fördermöglichkeiten, Stipendien u.a.

     
    zur Kontaktaufnahme Michaela David

    Lehrauftragsprogramm Mathilde Planck

    Bis 15.09. für das Wintersemester und bis 01.03. für das Sommersemester können Anträge für das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm für Frauen gestellt werden.

    Über das Programm werden schwerpunktmäßig Teilnehmerinnen gefördert, die über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung mindestens eine der zwei weiteren Voraussetzungen erfüllen: 

    • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen)
    • mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben bzw. künstlerische Qualifikation

    In Ausnahmefällen können auch Lehrbeauftragte gefördert werden, die nur die 2 Jahre Berufspraxis haben. Grundsätzlich muss für die Lehrbeauftragte die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Förderung möglich erscheinen.

    Die Lehraufträge umfassen i.d.R. vier Semesterwochenstunden und maximal vier Semester. Die zukünftige Lehrbeauftragte darf in den letzten zwei Semestern keinen Lehrauftrag an der HTWG wahrgenommen haben. Gefördert wird das Honorar für den Lehrauftrag. Eventuelle Reisekosten der Lehrbeauftragten trägt die Fakultät.

    Zum Verfahren

    Interessierte zukünftige Lehrbeauftragte können sich mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung inkl. Lebenslauf über eine*n bereits persönlich bekannte*n Professor*in der Hochschule Konstanz bewerben bzw. ggf. ihre Bewerbung an Michaela David senden, die die Bewerbung fachbezogen innerhalb der Hochschule weiterleiten wird.

    Anträge im Mathilde-Planck-Programm sind von der Kanzlerin und der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Frau Prof. Dr. Schaper-Lang, vorab zu genehmigen, bevor sie online im Namen der HTWG Konstanz in der Mathilde-Planck-Datenbank eingestellt werden.

    Weitere Informationen zum Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm erhalten Sie von Michaela David.


    Programm Mathilde Plank (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an HAW in BW)

    Promotionskolleg

    Promovieren an der Hochschule Konstanz - mehr dazu finden Sie auf der Seite des Promotionskolleg.

    Berufsbild Professorin

    Das Projekt "Professorinnen - wo seid ihr?" verschafft Einblicke in das Berufsbild "Professorin an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften"