International Management Asia-Europe

    In unserem dreisemestrigen Vollzeitprogramm - viersemestrig mit Doppelabschluss-Option - erwerben Sie spezifisches Know-how für Führungskräfte im Asienmanagement. Die Konstanzer Besonderheit ist die konsequente Fokussierung auf den Komplexitäts- und Risikoaspekt, der aus unterschiedlichen wissenschaftlichen und fachbezogenen Perspektiven vermittelt wird.

    Termine und Fristen HTWG

    Prüfungsplan SS 2024 (noch in Bearbeitung)

    Vorlesungspläne International Management Asia-Europe (M.A.)
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    Prüfungen

    • Infos zu Stundenplan und Prüfungen

      Informationen zum Studienplan und den Prüfungen entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung.

      Den Vorlesungsplan finden Sie im LSF :Vorlesungspläne International Management Asia-Europe (M.A.)

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    • Wahlpflichtkurse

      Wahlpflichtfach-Katalog

      Allgemeiner Master-Wahlpflichtkatalog

      Informationen über interne Wahlpflichtfächer sind dem Stundenplan zu entnehmen bzw. internen Informationen, die via Email bzw. Moodle weitergegeben werden.

      Die Prüfungsanmeldung bitte über das  Portal für Prüfungsangelegenheiten vornehmen, innerhalb des vorgegeben Zeitfensters.

       

    • Prüfungsanmeldung

      Informationen zur Anmeldung zu den Prüfungen erhalten Studierende per Rundmail an Ihre HTWG-Emailadresse.

      Die Prüfungen müssen im Portal für Prüfungsangelegenheiten im Prüfungsanmeldezeitraum angemeldet werden.
      Die Prüfungstermine werden auf der Homepage, im Moodle und auf dem Display im Erdgeschoss bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass es hin und wieder noch Änderungen gibt.

      Zusatzfächer müssen über dieses Formular angemeldet werden

    • Rücktritt von Prüfungen

      Hinweise zum Rücktritt von Prüfungen

      Zentrale Informationen hier: Prüfungsangelegenheiten HTWG

      Sie können grundsätzlich von allen Prüfungen zurücktreten. Dies gilt auch für Prüfungen im Rahmen der ergänzenden Studienleistungen ("Auflage"). 

      Wenn Sie von den Studien- und Prüfungsleistungen zurücktreten wollen, können Sie innerhalb der vorgegebenen Fristen, d.h. bis ca. 3 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums, selbständig online von den Prüfungen zurücktreten. Nach der vorgegebenen Frist, können Sie Ihren Rücktritt noch bis zum Tag der Prüfung vor Beginn der Prüfung schriftlich erklären (keine Email). Hierzu ist ein Antrag auf Rücktritt von Prüfungen rechtzeitig im Sekretariat (M 308) abzugeben. Bei Leistungen, die in Form einer Hausarbeit oder eines Referates während des Semesters erbracht werden, können Sie bis zu zwei Wochen nach der Vergabe des Themas oder bis zu sonstigen vorgegebenen Terminen zurücktreten.

      Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an den Prüfungen teilnehmen können, müssen Sie spätestens einen Tag nach der Prüfung ein Attest (in M 308) abgeben.

      Sollten Sie es versäumen, von den Prüfungen zurückzutreten oder rechtzeitig ein Attest einzureichen, gilt die Studien- und Prüfungsleistung als nicht bestanden und Sie erhalten eine sogenannte Verwaltungsfünf. Hausarbeiten, die nicht fristgerecht eingereicht werden, gelten ebenfalls als nicht bestanden. Unbedingt zu beachten: Bei Wiederholungsprüfungen erlischt das Rücktrittsrecht! Das heißt, nicht bestandene Prüfungen dürfen nicht geschoben werden. Sie müssen in jedem Fall im darauffolgenden Prüfungszeitraum angetreten werden.

    • Prüfungen bei ergänzenden Studienleistungen ("Auflage")

      Zu Prüfungen zu den ergänzenden Studienleistungen ("Auflage") werden die Studierenden gemäss ihres Feststellungsbescheids automatisch angemeldet. Ein Rücktritt von diesen Prüfungen ist möglich (s. o.). Bei Nichtteilnahme oder Nichtbestehen findet die nächste Prüfung im Prüfungszeitraum am Ende des Folgesemesters statt. Dies gilt auch für Prüfungen aus dem 1. Semester des Bachelorprogramms. Sollte die Verschiebung einer ergänzenden Studienleistung auf ein späteres Semester inhaltlich begründet sein (z. B. bei den ergänzenden Studienleistungen Indonesisch 2 und 3) können Studierende diese durch eine entsprechende Email an den Leiter des Zentralen Prüfungsamtes (Herr Kurtz, akurtz@htwg-konstanz.de) beantragen.

    Masterthesis und Studienende

    • Ausgabe und Anmeldung

      Ausgabe, Bearbeitungszeit, Abgabe und Bewertung der Masterarbeit sind in § 23 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. 
      Interner Ablauf Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten bei AS

      Eigenständigkeitserklärung

      Weitere Infos rund um das weitere Vorgehen finden Sie auf der zentralen Seite der HTWG

      Die Anmeldung und Ausgabe der Masterarbeit erfolgt mit einem entsprechenden Anmeldeformular, das von dem Betreuer/der Betreuerin zu unterschreiben und dann bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses AS abzugeben ist (persönlich, per Post, per Fax oder eingescannt per Email). Zusätzlich muss jeder seit Oktober 2017 noch den Anhang zur Erfassung der Auslandsaufenthalte ausfüllen. Über die erfolgte Anmeldung erhalten Studierende eine Mitteilung mit dem genauen Abgabedatum per Email.

      Die Masterarbeit ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Allgemeine Formatvorgaben sind nicht festgelegt. Formale Vorgaben sind jeweils mit den betreuenden Professoren/Professorinnen abzusprechen. Von der Arbeit sind drei Exemplare (jeweils 1 Exemplar bei den GutachterInnen, 1 Exemplar im Sekretariat AS für den Prüfungsausschuss AS) einzureichen. Bitte legen Sie auch das Beiblatt zur Abgabe der Masterarbeit mit bei. Die Arbeit kann auch per Post zugeschickt werden. Es gilt dann der Poststempel als Abgabedatum. Das Abgabedatum ist vom Sekretariat AS sofort zu dokumentieren. Eine mündliche Masterprüfung ist nicht vorgesehen. 

      Für die Bewertung der Masterarbeit ist von den GutachterInnen ein Gutachten zu erstellen, das die Studierenden bei Bedarf einsehen können. Dies können Einzelgutachten oder gemeinsam erstellte Gutachten sein. Weitere Hinweise oder Einzelheiten hierzu finden sich in dem Leitfaden für die Betreuung von Masterarbeiten für (externe) GutachterInnen. Sobald die Gutachten vorliegen, wird die Note gemittelt und an die Studierenden sowie an das Studierendensekretariat weitergeleitet. Sofern alle Prüfungsleistungen erbracht sind, wird das Masterzeugnis von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses AS beantragt. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Zeugnisses beträgt in der Regel unter Berücksichtigung eventueller Dienstreisen oder urlaubsbedingten Abwesenheiten bis zu acht Tagen. Auf Anfrage kann das Zeugnis vom Zentralen Studierendensekretariat zugeschickt werden. Hierzu muss ein Antrag auf Exmatrikulation vorliegen.
       

    • Formulare für Masterthesis

      Anmeldung zur Masterarbeit  (Digitale Unterschrift nur beim Öffnen über Acrobat Reader möglich)

      Beiblatt zur Anmeldung der Masterarbeit ( Daten zu Auslandsaufenthalten)

      Beiblatt zur Abgabe der Abschlussarbeit  (Digitale Unterschrift nur beim Öffnen über Acrobat Reader möglich)

      Eigenständigkeitserklärung