Deutschlandstipendium

    Das Deutschlandstipendium ermöglicht eine Förderung von 300 Euro monatlich über die gesamte Regelstudienzeit hinweg. Es wird finanziert vom Bund sowie privaten Förderern.

    Deutschlandstipendium für Studierende

    Das Deutschlandstipendium ermöglicht es Studierenden der HTWG, eine Förderung von 300 Euro monatlich über die gesamte Regelstudienzeit hinweg zu erhalten. Das Deutschlandstipendium ist ein leistungsbezogenes Stipendium. Die Förderung wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Förderern, beispielsweise von Unternehmen, finanziert.

    Voraussetzungen

    • Sie sind eingeschrieben als Bachelor- oder Master-Student*in der HTWG
    • oder Sie sind zugelassene/r Studienbewerber*in der HTWG.
    • Sie erbringen hervorragende Leistungen im Studium und zeigen durch Ihr Engagement in der Gesellschaft, dass Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen


    Wir möchten insbesondere Studierende mit chronischen Erkrankungen/ Behinderungen, Studierende mit Kind(ern), Studierende, die nahe Angehörige pflegen sowie Studierende mit Migrationserfahrung und Studienpioniere ermutigen, sich zu bewerben!

    Mehr zum Deutschlandstipendium unter:

    www.deutschlandstipendium.de

    FAQ

    Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Förderung, Bewerbung und Vergabe

    FAQ Deutschlandstipendium

    Info über Mittag:

    Wie bewerbe ich mich für ein Deutschlandstipendium?

    Mittwoch, 08. Mai 2024, 13:15 – 14:15 Uhr
    Lernen Sie bei einem kurzen Input-Vortrag über den Bewerbungsprozess zum Deutschlandstipendium und stellen Sie Ihre Fragen.

    1. Vorstellung des Bewerbungsprozesses
    2. Info zum Auswahlprozess
    3. Zeit für Fragen 

    https://htwg-konstanz.webex.com/htwg-konstanz/j.php?MTID=me9cec772bc6adf735bfda9b21d191bc1

    Mit der Teilnahme stimmen Sie folgenden Datenschutzbedingungen zu: Download Datenschutzbestimmung

    Die Bewerbungsphase ist abgeschlossen.

    Die nächste Bewerbungsphase ist im Juni 2024.

    Stipendien-Ablauf

    Die Stipendien werden in einem Vergabeverfahren unter Einbeziehung der Fakultäten und des Präsidiums vergeben. Der Förderbeginn ist jeweils im Wintersemester. Die Bewilligung des Stipendiums gilt zunächst für 2 Semester. Eine Weiterförderung ist bei Vorlage entsprechender Leistungsnachweise zur Leistungsüberprüfung möglich.

    Satzung des Deutschlandstipendiums 2019

    Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms

    Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes

    Information zur Doppelförderung (parallel zu anderen Stipendien)

    Ansprechpartner