Lehre im Ausland

Video: Mobilität zu Lehrzwecken/Dozent*innenmobilität

Mit ERASMUS+ können Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen der HTWG gefördert werden. Die Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Student*innen vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind

 

Förderkriterien

Im Rahmen des ERASMUS-Programms ist eine Förderung von Lehraufenthalten im Umfang von 2 - 60 Tagen (ohne Reisezeiten) möglich. Aufgrund der begrenzten Fördermittel können von der HTWG jedoch nur 2- 5 Tage (ohne Reisezeiten) gefördert werden.

Im Rahmen des Aufenthaltes müssen 8 Unterrichtsstunden absolviert werden.

Administrativer Ablauf

  • Rückfrage beim Akademischen Auslandsamt /Doris Heiser hinsichtlich der aktuellen Verfügbarkeit von entsprechenden Fördermittel.
  • Eigenständige Kontaktaufnahme mit der für die Dozent*innenmobilität gewünschten Partnerhochschule hinsichtlich des Zeitraums des Lehraufenthaltes und der Lehrinhalte. Die Kontaktaufnahme kann auch in Zusammenarbeit mit dem AAA erfolgen.
  • Nach Erhalt einer Zusage durch die Partnerhochschule muss ein Antrag auf Dienstreise und Ausstellung einer A 1 Bescheinigung gestellt werden.
  • Zum Erhalt der ERASMUS Förderung müssen in Zusammenarbeit mit dem AAA folgende Formular ausgefüllt und unterschrieben werden: Grant Agreement und Mobility Agreement.
  • Der  Confirmation Letter  sollte während des Aufenthaltes von der Partnerhochschule unterschrieben und nach Abschluss des Aufenthaltes beim AAA abgegeben werden.
  • Abschlussbericht: Alle Geförderten, die an einer ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobilty Tool Plus zu erstellen und einzureichen. Sie werden nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes durch das Tool automatisch aufgefordert, den Bericht innerhalb von 30 Tagen auszufüllen.

Finanzierung

Die Höhe der finanziellen Förderung von ERASMUS-Mobilitäten zu Lehrzwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Tagessätze (bis zum 14 Aufenthaltstag)

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

 

Fahrtkosten

Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR