Prüfungsangelegenheiten

    Auf der Seite Prüfungsangelegenheiten finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.

    Anmeldung von Prüfungen

    Online-Anmeldung

    Wahlpflichtprüfungen aus den Bereichen Studium generale und/oder Sprachen und/oder aus dem Wahlpflichtkatalog des jeweiligen Studiengangs können während des Prüfungsanmeldezeitraums online angemeldet werden. Dazu loggen Sie sich über das Portal Prüfungsangelegenheiten ein. Nach der Online-Anmeldung bitte nachschauen, ob die angemeldeten Prüfungen auch angezeigt werden (Ansicht über angemeldete Prüfungen).

    Alle Informationen zum Prüfungsanmeldezeitraum

    All information about the exam registration period

    Wenn Prüfungen nicht online erscheinen, können Sie auch das Formular Prüfungsanmeldung im Downloadbereich finden und ausgefüllt im Zentralen Prüfungsamt (im A-Gebäude, Raum A 024) abgeben. Bitte Datum und Unterschrift nicht vergessen.

    Weitere umfassende Informationen rund um das Thema Prüfungsan-/abmeldung haben wir in einer PDF zusammengefasst. Dieses Infoblatt zur Prüfungsanmeldung steht ganzjährig im Downloadbereich (auch in englisch) zur Verfügung.

    Hinweis zum zweiten Prüfungszeitraum für die Prüfungen des Assessmentsemesters

    Die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (SPOBa) verstehen im prüfungsrechtlichen Sinne unter dem Begriff des Assessmentsemesters die "Prüfungen des ersten Semesters", nicht die "Studierenden des ersten Semesters".
    Für die Prüfungen des ersten Semesters macht der Allgemeine Teil der SPOBa für alle Studiengänge verbindliche Vorgaben:
    Die laut Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs vorgesehenen Prüfungen des Assessmentsemesters müssen zum ersten Prüfungstermin angetreten werden, d.h. sie sind terminiert (vgl. § 18 Abs. 2); ein Rücktritt ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich (vgl. § 22).
    Die möglicherweise erforderliche Wiederholung von Prüfungen des Assessmentsemesters ist in § 21 Abs. 3 Satz 1 und § 18 Abs. 1 geregelt.
    Generell gilt: die Wiederholungsprüfung ist zum nächstmöglichen Prüfungstermin abzulegen (Ausnahmen gelten beim Praxissemester siehe § 21 Abs. 3 Satz 2f.).
    Für die Wiederholung der Prüfungen des ersten Semesters gibt es einen zweiten Prüfungszeitraum am Ende der vorlesungsfreien Zeit bzw. zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 3).
    Zusammenfassend: Prüfungen des ersten Semesters sind terminiert und sie sind in allen Prüfungszeiträumen terminiert, also auch wenn Studierende bereits im zweiten oder dritten Semester sind.

    Wiederholungsprüfungen bzw. noch nicht bestandene Prüfungen aus dem ersten Semester werden vom Zentralen Prüfungsamt automatisch zum nächstmöglichen Prüfungszeitraum angemeldet.

    vollständiger Text als Download

    Zeitlicher Ablauf Prüfungsan-/-abmeldung, Notenverbuchung