Studienkolleg

    Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

    Bewerbung in zwei Schritten

    • Schritt 1: Antrag auf Zeugnisanerkennung
    • Schritt 2: Bewerbung an der jeweiligen Hochschule
       

    Um sich für einen Studienplatz an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg bewerben zu können, benötigen Sie eine Zeugnisanerkennung. Die Zeugnisanerkennung ist kostenlos. Sie können jederzeit eine Zeugnisanerkennung beantragen. Beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen der Hochschulen.

    Bei unseren Entscheidungen wenden wir die Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ("ZaB") an. Sie können sich auch über die Zulassungsdatenbank des DAAD über Ihre Möglichkeiten informieren, in Deutschland ein Studium aufzunehmen.

    Wenn Ihnen mit Ihren Zeugnissen kein direkter Hochschulzugang in Deutschland eröffnet wird, können Sie diesen möglicherweise durch den erfolgreichen Besuch des Studienkollegs erwerben. Mit dem Abschluss des Studienkollegs und dem Bestehen der Feststellungsprüfung besteht für Sie dann die Möglichkeit, sich an einer Hochschule in Deutschland zu bewerben.

    Informieren Sie sich über das Studienkolleg

    Für das Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg fallen  Studiengebühren in Höhe von 1.500 EUR pro Semester an. Keine Studiengebühren werden von Studierenden aus Deutschland/aus EU-Ländern und von Flüchtlingen verlangt.

    Weitere Informationen zu Studiengebühren

    Antrag auf Zeugnisanerkennung

    Für die Zeugnisanerkennung benötigen wir folgende Unterlagen per Post (eine Antragstellung per Mail ist nicht möglich):

    - Antrag auf Zeugnisanerkennung
    - Lebenslauf
    - Kopie Ihres Passes (keine Beglaubigung erforderlich)
    - beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse*
    - Übersetzungen der Zeugnisse, sofern die Zeugnisse nicht auf Englisch oder Französisch sind
    - beglaubigte Kopie des Nachweises über Ihre Deutschkenntnisse

    *Welche Bildungsnachweise Sie uns schicken müssen, hängt auch von dem Land ab, in dem Sie die Ausbildungseinrichtung besucht haben. Eine Übersicht über mögliche Nachweise finden Sie auf Seite 2 unseres Antragsformulars. Bitte lesen Sie sich, bevor Sie uns die Unterlagen zuschicken, noch unsere länderspezifischen Hinweise durch.

    Alle Unterlagen, die Sie uns schicken, bleiben bei uns. Schicken Sie uns daher keine Originale. Auch wenn Sie sich an mehreren Hochschulen bewerben, benötigen wir nur einen Antrag auf Zeugnisanerkennung. Sie erhalten von uns zwei beglaubigte Ausfertigungen Ihrer Zeugnisanerkennung zugeschickt. Sofern Sie mehr benötigen, können Sie sich bei einer Behörde, die Beglaubigungen ausstellen kann, weitere anfertigen lassen. Dazu benötigen Sie eines der Originale, die Sie von uns erhalten.

    Bitte schicken Sie Ihren Antrag an folgende Adresse:

    Hochschule Konstanz
    Studienkolleg
    Alfred-Wachtel-Str. 8
    78462 Konstanz
    Deutschland

    Bearbeitungszeit der Anträge

    beträgt zur Zeit ca. drei Wochen.

    Eingangsbestätigung

    Sie erhalten keine Bestätigung per E-Mail oder Post über den Eingang Ihres Antrags auf Zeugnisanerkennung. 

    Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse

    Wenn Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, brauchen Sie noch einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse:

    • Wenn Sie uns ein Sprachzeugnis über mind. DSH-2 oder TestDaF 4,0 etc. bereits mitgeschickt haben, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, mit der Sie sich direkt an der gewünschten Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg bewerben können.
    • Wenn Sie uns das Sprachzeugnis nicht mitschicken, erhalten Sie von uns eine bedingte Zugangsberechtigung. In dem Fall müssen Sie Ihr Sprachzeugnis bei Ihren Bewerbungen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg nachreichen, sobald es Ihnen vorliegt. Die Hochschulen entscheiden, welche Sprachkenntnisse gefordert werden.
    • Ausnahme: Wenn Sie sich für ein rein englischsprachiges Studienprogramm bewerben, benötigen wir keinen deutschen Sprachnachweis. Erkundigen Sie sich an der Hochschule, an der Sie sich bewerben, welche Sprachnachweise dort verlangt werden.


    Informationen zu den deutschen Sprachkenntnissen für den direkten Hochschulzugang

    Ausnahmen

    • Für Bewerbungen an Universitäten sind wir nicht zuständig.
       
    • Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die sich für englischsprachige Bachelorprogramme an der International Business (BSC)- Hochschule Reutlingen bewerben, tun dies bitte direkt an der Hochschule.
       
    • Deutsche Staatsbürger mit ausländischem Reifezeugnis, die sich für ein Bachelorprogramm bewerben wollen, bewerben sich nicht bei uns. Sie brauchen eine Zeugnisanerkennung des Regierungspräsidiums Stuttgart. Wenn Sie allerdings das Studienkolleg besuchen müssen oder sich für ein Masterprogramm bewerben, können Sie die Zeugnisanerkennung bei uns beantragen. Die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist eine vergleichende Einstufung, keine Zeugnisanerkennung. Für die Bewerbung an einer Hochschule reicht dieses Dokument nicht aus.
       
    • Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union (EU), die an den Hochschulen Pforzheim, Karlsruhe oder Ravensburg-Weingarten studieren möchten, bewerben sich bitte direkt an diesen Hochschulen.
       
    • Ausländische Bewerber mit deutschem Schulabschluss: Ausländische Bewerber für ein Bachelorprogramm bewerben sich bitte direkt an der Hochschule, an der sie studieren möchten, wenn sie einen der folgenden Abschlüsse haben:
      • deutsches Reifezeugnis (Abitur),
      • deutschen Hochschulabschluss,
      • deutsche Fachhochschulreife.