Studienverlauf

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.

    Absolvent*innen

    Information an alle Absolvent*innen

    A) Wenn Sie Ihr Studium im laufenden Semester beenden, müssen Sie sich NICHT zurückmelden, sondern lediglich einen  Antrag auf Exmatrikulation  mit den entsprechenden Entlastungsvermerken der Bibliothek und Fakultät im Studierendensekretariat einreichen.

    Sie beenden Ihr Studium dann im laufenden Semester, wenn Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit spätestens am letzten Tag des Semesters (Sommersemester: 31.08.; Wintersemester: 28./29.02) abgeben und bis dahin auch alle übrigen Prüfungsleistungen (insbesondere die mündliche Bachelor-/Masterprüfung) absolviert haben. Für ein Studienende in diesem Sinne müssen Sie noch nicht die endgültige Note mitgeteilt bekommen haben. Eine Immatrikulation muss nur solange bestehen, bis die Prüfungsleistungen erbracht wurden. Sie muss nicht mehr bestehen während der Bewertungsphase und der Zeugniserstellung.

    Ausnahme: Wenn Sie Prüfungsleistungen insbesondere Ihre Bachelor- oder Masterarbeit nicht bis zum Ende des Semesters erbringen oder abgeben können bzw. sich das Erbringen einer Prüfungsleistung oder die Abgabe Ihrer Arbeit unvorhergesehen in das kommende Semester verschiebt, so melden Sie sich bitte zurück. Die Semestergebühr erhalten Sie dann auf Antrag rückerstattet, wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des kommenden Semesters exmatrikulieren. Der Rückerstattungsantrag ist auf der Rückseite des Exmatrikulationsantrags abgedruckt.

    B) Wenn uns Ihr Antrag auf Exmatrikulation mit den entsprechenden Entlastungsvermerken der Bibliothek und Fakultät bis zum Ende der Rückmeldefrist (siehe Termine und Fristen)  vorliegt, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Ihr Antrag wird bearbeitet und Sie erhalten Ihre Studienabschlussunterlagen (insbesondere Urkunde und Zeugnis) sobald die Abschlussnote festgestellt wurde.

    WICHTIG für Studierende der Fakultät EI:
    Studierende der Fakultät EI müssen das Abschlusszeugnis über das Portal EI (https://portal.ei.htwg-konstanz.de) aktiv beantragen. Erst dann wird der Prozess der Zeugniserstellung angestoßen.

    C) Wenn uns Ihr Antrag auf Exmatrikulation mit den entsprechenden Entlastungsvermerken der Bibliothek und Fakultät NICHT bis zum Ende der Rückmeldefrist vorliegt, erhalten Sie automatisch ein Mahnschreiben, in dem Sie aufgefordert werden, sich erneut mit einer zusätzlichen Mahngebühr zurückzumelden. Wenn Sie Ihr Studium zum Ende des laufenden Semesters abschließen, müssen Sie sich jedoch nicht mehr zurückmelden (siehe unter A), sondern einen  Antrag auf Exmatrikulation  mit den entsprechenden Entlastungsvermerken der Bibliothek und Fakultät im Studierendensekretariat einreichen.

    Wenn Sie die Entlastungsvermerke der Bibliothek noch NICHT einholen können, da Sie noch Bücher der Bibliothek ausgeliehen haben bzw. noch bis zum Ende des laufenden Semesters ausleihen müssen, so müssen Sie nach Erhalt des Mahnschreibens nichts weiter unternehmen. Sie erhalten dann nach dem Mahnschreiben automatisch einen Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen zum Ende des laufenden Semesters wegen fehlender Rückmeldung. Dies hat für Sie keine nachteilige Wirkung! In diesem Fall müssen Sie uns lediglich das Formular Bearbeitungsblatt bei Exmatrikulation von Amts wegen ausfüllen und baldmöglichst nachreichen, da ohne die darauf vorgesehenen Entlastungsvermerke der Bibliothek und der Fakultät wir Ihnen Ihr Zeugnis und Ihre Urkunde nicht aushändigen können.